Seite 1 von 1

Schulreise mit Hartz 4

Verfasst: 01.03.2006 16:11
von baerchen124
Halli Hallo
Ich bin neu hier und hoffe das ich mit meiner frage hier richtig bin.
Meine Familie und Ich ( 2 erwachsene 2 Kinder 6 und 8) leben von Hartz 4 und nun kommt der Brief aus der Schule das mein Großer Sohn im Mai eine Schulreise macht die auch zu der Schulpflicht gehört.
Ich weiß das es bei ehemaliger Sozialhilfe zuschüße oder Übernahmen durch das Sozialamt gab. Aber wie ist das mit HArtz 4 ?
Hat mein Sohn ein anrecht mit zufahren oder muß Ich ihn da wir die kosten nicht tragen können zuhause lassen?
Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen
Vielen Dank im vorraus
freundliche grüße Hartmann

Verfasst: 01.03.2006 16:55
von DjTermi
Das SGB II bestimmt in Paragraf 23, Absatz 3, dass die zuständigen Träger für "mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen" einmalige Beihilfen leisten müssen - und zwar als Zuschuss und nicht als Darlehen. Dabei handelt es sich um einen harten Rechtsanspruch. Im Gesetz heißt es ausdrücklich, dass die Kosten für Klassenfahrten "nicht von der Regelleistung umfasst sind. Sie werden gesondert erbracht." Die Ämter müssen dabei, wie das Sozialgericht Lüneburg im Januar 2005 entschied, auch die Fahrten von Oberstufen-Kursen bezuschussen (Aktenz.: S 24 AS 4/05 ER). Die Kosten von eintägigen Schulausflügen müssen Kinder von ALG-II-Beziehern allerdings selbst tragen.

Wie hoch fallen die Zuschüsse aus?
Das Sozialgericht Lüneburg sah in dem zitierten Urteil einen Betrag von 205 Euro als angemessen an. Das Gesetz schweigt sich allerdings über die Höhe der Zuschüsse aus. Die Bundessozialrichter Wolfgang Eicher und Wolfgang Spellbrink gehen in ihrem Kommentar zum SGB II von einer vollen Kostenübernahme aus. Sie schreiben: "Erfasst sind etwa die Reisekosten oder ein altersangemessenes Taschengeld, wie es bei Klassenfahrten üblich ist, wobei die typischerweise von den verantwortlichen Lehrern festgelegte Höhe des Taschengeldes als Anhaltspunkt dienen kann." Auch Nebenkosten seien dabei zu übernehmen, die typischerweise mit Klassenfahrten verbunden sind, meinen die Bundessozialrichter, die über das neue Gesetz in letzter Instanz urteilen müssen. Sie verweisen dabei etwa auf eine "Klassenfahrt in die Berge, die ohne entsprechendes Schuhwerk und im Winter ohne adäquat wärmende Kleidung vernünftigerweise nicht realisierbar ist". Entsprechende Urteile von Sozialgerichten liegen zu den genannten Ausgabeposten (Taschengeld, Kleidung) noch nicht vor. Hilfeempfänger haben allerdings wohl gute Chancen, entsprechende Leistungen der Träger auf dem Rechtsweg durchzusetzen.


Ich hoffe ich konnt Dir damit helfen...

schulreise hartz 4

Verfasst: 01.03.2006 19:08
von baerchen124
Hallo
vielen dank für die Prompte Antwort damit ist mir sehr geholfen dann werde ich das mal bei unserem Leistungsträger beantragen und werde das beste hoffen und ansonsten werde ich denen die Paragraphen vorlegen mal sehen ob es klappt
vielen dank für die antwort
lieben gruß und schönen abend wünschen wir noch

Verfasst: 01.03.2006 20:06
von DjTermi
Gerne, es würde schön sein; wenn Du uns dann sagen könntest was dabei raus gekommen ist.

schulreise hartz 4

Verfasst: 01.03.2006 22:15
von baerchen124
Hallo nochmals
ja das mache ich doch gerne nochmals danke schön
wünsche noch einen abend

Schulreise mit Hartz 4

Verfasst: 06.04.2006 08:21
von baerchen124
Halli Hallo
Habe heute den Brief der Arge bekommen sie haben die Schulreise ohne fragen übernommen und haben auch ratz fatz das geld an die Lehrerin überwiesen
danke nochmals für eure hilfe
einen schönen tag wünsche ich noch

Verfasst: 06.04.2006 09:46
von DjTermi
Sehr schön , schöne Fahrt für dein/e Kind/er