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Wohnung für Tochter (18 Jahre )

Verfasst: 01.03.2006 01:09
von schnuckel
Hallo !
Habe ein Problem.Wir sind eine 5 köpfige Familie .Kinder sind 18 weiblich,11 weiblich,2,5 männlich .Wir wohnen in 4 Zimmer Wohnung mit 65 qm,die einfach zu klein ist.Unser Sohn schläft bei uns im Schlafzimmer.Jetzt hat meine Tochter vor auszuziehen.Nach dem neuen Gesetz unmöglich.Wenn sie nicht auszieht,müssten wir umziehen in eine größere Wohnung.Das wäre im Enddefekt viel teurer als eine 1 Raum Wohnung für meine Tochter.Das wollen wir eigentlich auch gar nicht. Hat jemand schon Erfahrungen mit solchem Problem. Würde mich über Meinungen oder Ratschläge ,wie man das Amt überzeugen kann freuen.
Danke im vorraus

Auszug Tochter

Verfasst: 01.03.2006 08:08
von norma
Hallo Schnuckel
meine erste Frage wäre: wie kann eine vier Raumwohnung nur 65 Quadratmeter haben?
Wie groß sind denn da die einzelnen Zimmer?
Oder ist es eine mit Dachschrägen?
Zum zweiten glaube ich nicht, das Deine Tochter die Wohnung vom Amt finanziert bekommt.
Das ist denen nicht Grund genug, das Ihr keinen Platz habt.
Und ausserdem könnte es ja passieren das Deine Tochter bald eine Lehre beginnt und somit Ihr Lehrgeld dann bei Euch als Einkommen gerechnet wird.
So ist es bei uns auch, unsere Tochter bekommt 280,- Euro Lehrgeld und das ist unser Einkommen.
Kostgeld muss sie nicht abgeben, das wir ja das Kindergeld haben.
Aber so ist das.
Und es gibt keine andere Möglichkeit als sie zu Hause zu behalten :cry:

Verfasst: 01.03.2006 09:38
von DjTermi
Hallo schnuckel,
aus welchen Bundesland kommst Du/Ihr denn ?

Verfasst: 01.03.2006 13:10
von schnuckel
Also wir kommen aus Brandenburg.Im Osten sind die 4 Zimmer Wohnungen (Platte ) nur 65 qm. Meine Tochter macht eine Ausbildung zum Sozialassistenten.Ab Sommer dann nochmal Ausbildung zum Erzieher. Geht nochmal 3 Jahre.Ist alles schulische Ausbildung.Bekommt also keinen Pfennig Lehrgeld.Wie gesagt,die Zimmer sind sehr,sehr klein.Und wenn sie nicht auszieht,müssten wir umziehen.Und so eine 5 Raum Wohnung ist teurer als unsere jetzige 4 Raum Wohnung und ne 1 Raum Wohnung zusammen.

Verfasst: 01.03.2006 13:23
von schnuckel
Habe noch vergessen zu erwähnen,daß mein Mann nicht der Vater meiner großen Tochter ist.Sie bekommt also noch Unterhalt,der auch mit angerechnet wird.Vielleicht ist das noch wichtig zu wissen.

Verfasst: 05.03.2007 23:03
von schnuckel
Habe mich wieder mal nach einem Jahr zu meinem Beitrag verirrt.Wollte mal den neuesten Stand der Dinge berichten.Meine Tochter inzwischen 19(hat im September Ausbildung zum Erzieher angefangen),andere 12,Sohn 3 und fast 1/2.Hatte Widerspruch eingelegt gegen die Ablehnung.Der wurde ebenfalls abgelehnt.Dann gings zum Gericht.Klage erhoben.Es gab noch paarmal Schriftwechsel.Aber nichts weltbewegendes.
Nach einem halben Jahr des Nichtshörens,bin ich dann mal zum Jugendamt und hab mir da Hilfe gesucht.Eine Sozialarbeiterin kam zum Hausbesuch und hat sich die beengten Verhältnisse angeguckt und hat mir dann ein Gutachten geschrieben.In dem ging es Hauptsächlich um meinen Sohn ,der in seiner Entwicklung eventuell gestört wird ,da er keinen Platz hat ,um sich zurückzuziehen.Das zusammen mit den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche Fürsorge( dort fand ich schon 2 Punkte,die auf uns zutreffen-beengte Verhältnisse und Geschlechtertrennung nicht möglich),die ich Dank des Forums gefunden hatte,habe ich zusammen zum Gericht gebracht und mal nachgefragt ,wie weit die Bearbeitung denn schon wäre.Die Mitarbeiterin guckte in ihren Computer und meinte,dass mein Fall zur Verhandlung vorgesehen wäre.Das war am 31.01.07.Ja und jetzt warte ich wieder.In der Zwischenzeit hatte ich mal die Gelegenheit mit unserem Geschäftsführer des Jobcenters zu sprechen.Der fand es gut,dass ich geklagt habe und wollte sich meinen Fall mal ansehen.Er meinte ,wenn ich in eine größere Wohnung ziehen muß,würden die auch den Umzug bezahlen. Das eigentliche Problem ist ja ,daß ich gar nicht umziehen will,weil ich ja dann in vielleicht 3 Jahren,wenn dann meine Tochter auszieht,weil sie ausgelernt hat,wieder ausziehen muß,da mir die Wohnung dann zu groß ist.Kann ja jetzt nichts unternehmen ,bevor nicht das Gericht entschieden hat.Also warte ich wieder.Ein Jahr ist ja nun schon vergangen.

Verfasst: 06.03.2007 00:39
von Gast
Hallo Schnuckel,

Danke für die Rückmeldung.
Es zeigt einmal mehr, wie Menschenunwürdig und wiedersinnig diese Gesetzgebung ist.

Ich drücke Euch beide Daumen. :!:

Verfasst: 06.03.2007 16:26
von Gast
Mich würde das Ergebnis der Verhandlung interessieren. Ist der 31.1.07 ein Schreibfehler? Denn dann wäre sie ja schon gewesen..

Diese Hin- und Herzieherei ist tatsächlich Unsinn. Stammt aber noch aus Zeiten der Sozialhilfe, wo man auf die momentane Hilfebedürftigkeit abgezielt hat.

Aber irgendwie war es auch damals leichter, die Leute wieder aus der Sozialhilfe rauszubekommen. Jetzt ist doch vieles nach Wegfall der ALHI perspektivloser...

Turtle

Verfasst: 06.03.2007 22:14
von schnuckel
Hallo !
Das war kein Schreibfehler.Am 31.01.07 habe ich nachgefragt bei Gericht,wie weit denn die Bearbeitung wäre und habe das Gutachten vomJugendamt und die Empfehlungen vom Deutschen Verein dort abgegeben .Und die Dame dort sagte mir,nachdem sie in ihren Computer geguckt hat ,daß eine Verhandlung v o r g e s e h e n ist.
Und deshalb warten wir wieder.Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen mit dem Sozialgericht,wielange man da wartet.Aber ich werde auf jeden Fall berichten,wenn es soweit ist.

Verfasst: 14.03.2007 00:03
von schnuckel
Hallo !
Heute wieder mal neuester Stand.Hatte heute wieder mal das Vergnügen den Chef unseres Jobcenters zu treffen.Jobcenter wurde aufgrund meines letzten Schriftverkehrs mit dem Sozialgericht (Gutachten v. Jugendamt und Empfehlungen des DV ) aufgefordert Stellung dazu zu nehmen.Der Chef des Jobcenters hat sich wirklich um mein Problem gekümmert und ist guter Dinge ,daß wir die Sache eventuell bald außergerichtlich klären.Es wird ein Präzidensfall geschaffen . Ich solle nur noch ein wenig Geduld haben.Na da kommt es ja jetzt auf ein paar Wochen auch nicht mehr an.Ich berichte wieder.Gute Nacht

Verfasst: 20.03.2007 22:34
von schnuckel
Juhu !
Meine Tochter hat Einladung vom Jobcenter bekommen für den 22.03.07 15:00 Uhr. Untertitel:Es geht um Ihren Wohnraum.Bitte bringen Sie Wohnungsangebote mit,falls vorhanden.
Da zeigt sich doch wieder mal ,daß man sich nicht alles gefallen lassen sollte.Ich gehe natürlich mit ,um sie zu unterstützen. :D

Verfasst: 20.03.2007 22:54
von Gast
Viel Erfolg :!:

Verfasst: 21.03.2007 11:09
von micha86
hmmm wird jetzt keine verhandlung mehr geführt ? sprich kein urteil worauf sich 1000de berufen können.. schade :(

aber kommische sache dass die auf einmal eine außergerichtliche klärung wollen sicher wurde gesehen das sie verloren hätten da geben wir doch mal schnell nach bevor 1000+ klagen ins haus flattern

einfach nur lächerlich in meinen augen

Verfasst: 22.03.2007 18:18
von schnuckel
Hallo!
Habe keine Ahnung,ob jetzt keine Verhandlung mehr stattfindet.
Muß ich mich dann erstmal kundig machen.
Auf jeden Fall haben die den Termin heute erstmal tel.abgesagt,wegen Krankheit und auch keinen neuen genannt.Bin ich gleich hin und habe dann wenigstens erstmal einen für Montag bekommen.
Vom Sozialgericht habe ich auch Post erhalten.Es wurde mir mitgeteilt ,daß aufgrund meines letzten Schreibens das Jobcenter um Stellungnahme gebeten wurde und diese um eine Fristverlängerung gebeten haben,um die erforderliche Abstimmung der Beteiligten Bearbeiter vornehmen zu können.Was immer das heißen mag.