weniger Unterhalt in einer Haushaltsgemeinschaft?
Verfasst: 28.02.2006 08:13
Ein herzliches Hallo an alle,
ich versuche mal, mich kurz zu fassen: ich gehöre zu den Wenigen (das ist ironisch gemeint), die von der Agentur für Arbeit derzeit aus ihren 4 Wänden verwiesen werden, weil die Unterkunftskosten zu hoch sind. Dass ist aber kein Problem für mich, nun habe ich meine Wohnung gekündigt und muß dort ausziehen. Inzwischen habe ich wirklich die ganze Stadt abgeklappert und mich nach einer neuen Wohnung umgeschaut. Ich war beim Amt für Wohnungswesen, das Arbeitsamt selbst hat mir auch eine Wohnraumberatung vermittelt und ich habe eine Liste von samtlichen Vermietern meiner Stadt runtertelefoniert - doch tatsachlich gibt es derzeit keine einzige freie, angemessene Wohnung für alleinstehende ALGII-Empfänger. Da wir in Deutschland ja in jeder Art von Gesetz so fortschrittlich wie möglich sein wollen und unsere Politiker da auch wirklich ihr Bestes tun (was wieder ironisch gemeint war), nur nicht, was das Gesetz über die Kündigungsfrist betrifft (in einem Zeitalter von Massenarbeitslosigkeit sollte so etwas zuerst beseitigt werden - denn wer nimmt eine Arbeit 200km weit weg vom Wohnort an, wenn er noch drei weitere Monate Miete für eine ungenutzte Wohnung zu zahlen hat?), stehe ich nun also so gut wie auf der Straße.
Zum Glück hab ich ja noch Eltern, bei denen ich vorübergehend mietfrei einziehen darf. Das mache ich natürlich, auch wenn ich schon 27 Jahre alt bin (und die neuesten Hartz IV-Schikanen mich gottlob nicht mehr betreffen). Aber wie ist das jetzt, wenn ich dann dort einziehe - natürlich bilde ich eine Bedarfsgemeinschaft ganz für mich allein. Mit meinen Eltern lebe ich ja nur in einer Haushaltsgemeinschaft, darüber habe ich mich bereits erkundigt. Womit muss ich rechnen, bekomme ich dennoch weniger Leistungen für Unterhalt, wenn ich in einer solchen Haushaltsgemeinschaft lebe? Und wieviel wird das dann ungefähr sein?
Wäre nett, wenn mir jemand antworten würde, auch wenn ich mich nun doch nicht ganz so kurz gefasst habe...
Schöne Grüße
Alex
ich versuche mal, mich kurz zu fassen: ich gehöre zu den Wenigen (das ist ironisch gemeint), die von der Agentur für Arbeit derzeit aus ihren 4 Wänden verwiesen werden, weil die Unterkunftskosten zu hoch sind. Dass ist aber kein Problem für mich, nun habe ich meine Wohnung gekündigt und muß dort ausziehen. Inzwischen habe ich wirklich die ganze Stadt abgeklappert und mich nach einer neuen Wohnung umgeschaut. Ich war beim Amt für Wohnungswesen, das Arbeitsamt selbst hat mir auch eine Wohnraumberatung vermittelt und ich habe eine Liste von samtlichen Vermietern meiner Stadt runtertelefoniert - doch tatsachlich gibt es derzeit keine einzige freie, angemessene Wohnung für alleinstehende ALGII-Empfänger. Da wir in Deutschland ja in jeder Art von Gesetz so fortschrittlich wie möglich sein wollen und unsere Politiker da auch wirklich ihr Bestes tun (was wieder ironisch gemeint war), nur nicht, was das Gesetz über die Kündigungsfrist betrifft (in einem Zeitalter von Massenarbeitslosigkeit sollte so etwas zuerst beseitigt werden - denn wer nimmt eine Arbeit 200km weit weg vom Wohnort an, wenn er noch drei weitere Monate Miete für eine ungenutzte Wohnung zu zahlen hat?), stehe ich nun also so gut wie auf der Straße.
Zum Glück hab ich ja noch Eltern, bei denen ich vorübergehend mietfrei einziehen darf. Das mache ich natürlich, auch wenn ich schon 27 Jahre alt bin (und die neuesten Hartz IV-Schikanen mich gottlob nicht mehr betreffen). Aber wie ist das jetzt, wenn ich dann dort einziehe - natürlich bilde ich eine Bedarfsgemeinschaft ganz für mich allein. Mit meinen Eltern lebe ich ja nur in einer Haushaltsgemeinschaft, darüber habe ich mich bereits erkundigt. Womit muss ich rechnen, bekomme ich dennoch weniger Leistungen für Unterhalt, wenn ich in einer solchen Haushaltsgemeinschaft lebe? Und wieviel wird das dann ungefähr sein?
Wäre nett, wenn mir jemand antworten würde, auch wenn ich mich nun doch nicht ganz so kurz gefasst habe...
Schöne Grüße
Alex