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Frage nach Untermieter

Verfasst: 27.02.2006 18:49
von Wollek
Hallo, ich habe eine Wohnung deren Miete von der Arge getragen wird.
Nun meine Fragen:
1.Ich bin unter 25, was für Konsequenzen werden diese "auf 80%"- Kürzungen zum 1.Juli für mich haben, da ich ja eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde?

2. Außerdem plane ich nun eventuell einen Untermieter (mit Eintragung in den Mietvertrag!) für einen gewissen Zeitraum aufzunehemen. Was für Konsequenzen hat das auf die Leistungen die ich erhalte? Wird mir sein Miettanteil einfach abgezogen?

Vielen Dank im Vorraus, ich finde es sehr gut dass es so ein vorbildhaftes Forum für Betrofene gibt.
MfG

Verfasst: 27.02.2006 22:15
von Melinde
Guten Abend Wollek
Wenn Du schon eine eigene Wohnung hast haben die Änderungen keinen Einfluß auf Deine Situation, das betraf nur Auszüge aus dem Elternhaus von unter 25-jährigen die nach dem Stichtag erfolgen.
Dein Regelsatz bleibt bei 100%. Die 20%ige Kürzung wird nur bei jungen Menschen die mit ihren Eltern zusammenleben angewendet.
Wenn Du für eine befristete Zeit jemanden in Deine Wohnung mit einziehen lassen willst muß der nicht mit im Mietvertrag stehen.
Ein Untermietvertrag wäre besser.
Dazu brauchst Du die Zustimmung Deines Vermieters.
Weil sich Deine Wohnkosten dadurch verringern reduziert sich dann auch die Leistung die Du dafür erhältst.
:D
Es freut mich, das Dir das Forum gefällt.
Wenn Du hier auch über Deine Erfahrungen berichtest kannst Du anderen damit weiterhelfen.

Schöne Grüße