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Schriftl. Bescheid wg. Umzug erfordelich?

Verfasst: 27.02.2006 12:03
von collie
Hallo,
seit Januar weiss ich, dass ich durch Auszug meiner Tochter selbst auch umziehen muß, da Wohnung allein zu groß und zu teuer...
Diese Info jedoch habe ich bisher nur mündl. bekommen, bedarf dieser Umstand nicht einer schriftlichen Aufforderung, in der der genaue Termin genannt wird, zu dem ich ausgezogen sein muß?
Es ist ja immer besser, etwas schriftliches zu haben, es geht mir also ums Prinzip, ich will aber auch nicht dort anrufen und fragen, wo denn meine Auszugs-Aufforderung bleibt. Was meint ihr dazu? Danke

Verfasst: 27.02.2006 14:24
von Melinde
Hallo collie
An Deiner stelle würde ich auch auf was schriftliches warten.
Mündlich schön und gut zur information aber nur schriftliches sehe ich als bindent an.
Bei Aufforderung durch das Amt zum Wohnungswechsel sieht es mit den Beihilfen zum Umzug auch anders aus als wenn Du von Dir aus tätig wirst soweit ich weiß.
Gruß

Verfasst: 27.02.2006 15:42
von collie
Ui stimmt, vielen Dank Melinde,
das sind die gewissen "Kleinigkeiten", die man immer gern vergisst...

Also sollte ich doch lieber mal dort anrufen und nachfragen, was jetzt mit einem schriftlichen Bescheid ist? Schlafende Hunde wecke ich damit nicht, denn ich will auch tatsächlich hier ausziehen, komme mit dem leeren Zimmer nicht klar, will auch kein Bügelzimmer daraus machen ;-)
Habe also nichts zu verlieren, wenn ich darauf hinweise. Dann wird es wohl besser sein.... collie

Verfasst: 27.02.2006 15:50
von Melinde
Hallo collie
:lol: Die Idee mit dem Bügelzimmer wäre gut, ich schicke Dir dann meine Bügelwäsche durch das Internet. Ich bügele nämlich nicht gerne und tu das auch selten.
Aber Spaß beiseite, ruf einfach mal an wie das jetzt ist. Ein leeres Zimmer ist wirklich unnütz.
Schönen Tag noch.
Gruß