Schriftl. Bescheid wg. Umzug erfordelich?
Verfasst: 27.02.2006 12:03
Hallo,
seit Januar weiss ich, dass ich durch Auszug meiner Tochter selbst auch umziehen muß, da Wohnung allein zu groß und zu teuer...
Diese Info jedoch habe ich bisher nur mündl. bekommen, bedarf dieser Umstand nicht einer schriftlichen Aufforderung, in der der genaue Termin genannt wird, zu dem ich ausgezogen sein muß?
Es ist ja immer besser, etwas schriftliches zu haben, es geht mir also ums Prinzip, ich will aber auch nicht dort anrufen und fragen, wo denn meine Auszugs-Aufforderung bleibt. Was meint ihr dazu? Danke
seit Januar weiss ich, dass ich durch Auszug meiner Tochter selbst auch umziehen muß, da Wohnung allein zu groß und zu teuer...
Diese Info jedoch habe ich bisher nur mündl. bekommen, bedarf dieser Umstand nicht einer schriftlichen Aufforderung, in der der genaue Termin genannt wird, zu dem ich ausgezogen sein muß?
Es ist ja immer besser, etwas schriftliches zu haben, es geht mir also ums Prinzip, ich will aber auch nicht dort anrufen und fragen, wo denn meine Auszugs-Aufforderung bleibt. Was meint ihr dazu? Danke