Seite 1 von 1

"Vermögen" der Eltern

Verfasst: 10.07.2005 15:52
von pezet
Hallo, meine Tochter (19) ist nach einer schulischen Ausbildung direkt arbeitslos geworden. Anspruch auf ALG hat sie nicht ,also bleibt nur Harz 4 .
Sie lebt mit mir und meiner Frau in einer gemeinsamen Wohnung.
Bei den Angaben zum Vermögen im Antrag steht, daß sie einen Freibetag von 4.850 € hat, ich als Vater aber nur 750 € (ebenso die Mutter).
Habt Ihr da Erfahrung, ob das vielleicht ein Druckfehler ist.
Oder ist das etwa war?
Ich muß dazu noch sagen, daß weder ich noch meine Frau ALG II Betieher sind !

Ich danke für jeden Hinweis.
Sicherlich werde ich jetzt öfters hier reinschauen.
Alles Gute pezet

Verfasst: 27.07.2005 09:16
von Jonny2
Warum so kompliziert ?
Deine Tochter sollte ausziehen und sich eine eigene Ez -Wohnung mieten, dann Harz 4 beantragen. Du mußt Deine Tochter nicht bei Dir wohnen lassen. Somit besteht nicht die Gefahr einer Bedarfsgemeinschaft.