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Monatl. Einkommen, trotzdem Hartz?!

Verfasst: 26.02.2006 16:51
von sunshinefreak
Ich bin Friseurin mit einem monatl. Bruttoeinkommen von 665€. Da ich jetzt zuhause ausziehen mußte, habe ich mir eine 1 Raumwohnung (160€ Miete) genommen. Bei der Wohngeldstelle hat man mir gesagt, dass es besser wäre, wenn ich Hartz4 beantrage. Leider habe ich von der ganzen "Sch...." keine Ahnung.


Hat hier einer Erfahrung damit und kann mir sagen, was mir zusteht bzw. was ich beachten muß!?


Wie sieht es mit meinem Auto aus (6jahre alt,wert ca. 4000€)? Können die mich zwingen dieses zu verkaufen, wenn ich es nicht für den Weg zur Arbeit brauche?!


Was ist gespartem auf einem Sparbuch (ca. 1000€)? Wird das angerechnet?
:?:

Verfasst: 26.02.2006 16:59
von Gast
Hallo sunshinefreak,

Dein Bruttoeinkommen ist unerheblich für die Bedarfsrechnung.
Netto ist relevant.

Anspruchshöhe auf Gundsicherung ist:

Regelsatz € 345,-
Kosten der Unterkunft bei Dir: € 160,-
Bedarf= € 505,-

Wenn die Heizkosten noch nicht in der Miete sind, die noch dazu.

Dein Auto und auch Sparbuch sind o.k. und werden nicht angerechnet.

Sollte also Dein Nettoeinkommen nicht reichen, um Deinen Bedarf zu decken, Antrag auf ALG-II stellen.