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Harz 4 erste Beantragung

Verfasst: 24.02.2006 11:33
von Addso
Hallo zusammen,

Ich bin 27 Jahre alt, gelernter Kaufmann aus Frankfurt am Main und stehe vor meiner ersten Beantragung für Harz 4.

Ich habe hier eine Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter und meiner Schwester.

Wir haben zusammen ein Haus gebaut, dessen Gesamtlast sich auf etwa 900 € monatlich beläuft.

Weiterhin haben wir ein bezahltes Auto, für das jedoch Versicherung in Höhe von 65 € monatlich anfällt und ein Auto das noch abbezahlt werden muss.

Die Autos laufen nicht auf meinen Namen und es gibt kein Mietvertrag für die Räumlichkeiten sondern nur Abgaben die je nach Möglichkeit gegeben werden.

Das Vermögen schaut etwa so aus:

1. person : Bausparvertrag mit 2100€ und 1500€ disposchulden
2. person : Bausparvertrag mit 1500€, ca 1100€ rente und 2600€ disposchulden
3. person : 1500€ Einkommen, über schulden hab ich hier keine Angaben.

Nun stellt sich mir die Frage wie wir das alles angeben sollen und ob dann überhaupt etwas bei rumkommt.

Also was mich intressiert ist ob wir einen Mietvertrag aufsetzen sollen oder ob man das einfach mit einer Kostenrechnung aufteilen soll.


Es wäre super wenn mir hier jemand helfen könnte, da wir bisher damit noch nicht in Kontakt gekommen sind und keiner von uns so richtig weis was am günstigsten wäre.


Vielen Dank schonmal.



Gruß

I.S

Verfasst: 24.02.2006 11:58
von Melinde
Hallo Addso
Da Deine Eltern Dir gegenüber nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind weil Du abgeschlossene Ausbildung hast wäre zu empfehlen einen Untermietvertrag mit Deiner Mutter zu machen wenn sie Hauseigentümer ist. Du bist dann eine eigene Bedarfsgemeinschaft und die Einkommen der anderen spielen keine Rolle.
Die Mietzahlungen per Überweisung oder in Deinem Fall mit Quittung bei Barzahlung (auch für die Vergangenheit) nachweisen denn Kontoauszüge der letzten Monate werden beim Alg 2 Antrag meistens verlangt.
Beim Vermögen hast Du pro Lebensjahr einen Freibetrag von 200,00 €.
Wünsche Alles Gute und grüß´mir meine Heimatstadt. :)

Verfasst: 24.02.2006 12:06
von DjTermi
Da Deine Eltern Dir gegenüber nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind weil Du abgeschlossene Ausbildung hast
und über 25 Jahre bist ;) nur so mal gesagt :)

Verfasst: 24.02.2006 12:26
von Addso
vielen dank für die schnellen Antworten :D

Das mit den Mietzahlungsnachweisen wird ein Problem da wir wie gesagt vorher keine festen Zahlungen ausgemacht haben.

Aber meinem Antrag liegt ja eine Mietbescheinigung bei, die ich dann mit meiner Mutter druchgehen werde.

Aber es gibt dann auch keine Handhabe gegenüber meiner Mutter, die Mietzahlungen in die Berechnung meines Anspruches mit einfliessen zu lassen?

Ich dachte da geht es an alle Angehörigen.

Mel wenn ich nach Frankfurt komme Grüß ich schön ... auf jeden fall :P

Verfasst: 25.02.2006 18:01
von Melinde
Hallo Addso
Hab da noch was vergessen: Die Mieteinnahmen die Deine Mutter dann hat muß sie bei der Steuererklärung angeben.
An alle Angehörigen geht es nur dann, wenn sie Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet wären.

Dachte, Du lebst noch in Frankfurt. Komme in letzter Zeit seltener hin.
Grüße aus dem Taunus, heute sogar mal mit viel Sonne. :)

Verfasst: 27.02.2006 15:57
von Addso
Nochmals vielen lieben Dank für die Hilfe :D

Hätte ohne euch meine Mutter und meine Schwester mit allen Vermögenswerten Angaben machen lassen...

Mel mir gehts auch so ... wohne in Liederbach a.Ts und komm halt auch irgendwie kaum noch hin :wink: