Hallo zusammen,
Ich bin 27 Jahre alt, gelernter Kaufmann aus Frankfurt am Main und stehe vor meiner ersten Beantragung für Harz 4.
Ich habe hier eine Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter und meiner Schwester.
Wir haben zusammen ein Haus gebaut, dessen Gesamtlast sich auf etwa 900 € monatlich beläuft.
Weiterhin haben wir ein bezahltes Auto, für das jedoch Versicherung in Höhe von 65 € monatlich anfällt und ein Auto das noch abbezahlt werden muss.
Die Autos laufen nicht auf meinen Namen und es gibt kein Mietvertrag für die Räumlichkeiten sondern nur Abgaben die je nach Möglichkeit gegeben werden.
Das Vermögen schaut etwa so aus:
1. person : Bausparvertrag mit 2100€ und 1500€ disposchulden
2. person : Bausparvertrag mit 1500€, ca 1100€ rente und 2600€ disposchulden
3. person : 1500€ Einkommen, über schulden hab ich hier keine Angaben.
Nun stellt sich mir die Frage wie wir das alles angeben sollen und ob dann überhaupt etwas bei rumkommt.
Also was mich intressiert ist ob wir einen Mietvertrag aufsetzen sollen oder ob man das einfach mit einer Kostenrechnung aufteilen soll.
Es wäre super wenn mir hier jemand helfen könnte, da wir bisher damit noch nicht in Kontakt gekommen sind und keiner von uns so richtig weis was am günstigsten wäre.
Vielen Dank schonmal.
Gruß
I.S
Harz 4 erste Beantragung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Addso
Da Deine Eltern Dir gegenüber nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind weil Du abgeschlossene Ausbildung hast wäre zu empfehlen einen Untermietvertrag mit Deiner Mutter zu machen wenn sie Hauseigentümer ist. Du bist dann eine eigene Bedarfsgemeinschaft und die Einkommen der anderen spielen keine Rolle.
Die Mietzahlungen per Überweisung oder in Deinem Fall mit Quittung bei Barzahlung (auch für die Vergangenheit) nachweisen denn Kontoauszüge der letzten Monate werden beim Alg 2 Antrag meistens verlangt.
Beim Vermögen hast Du pro Lebensjahr einen Freibetrag von 200,00 €.
Wünsche Alles Gute und grüß´mir meine Heimatstadt.
Da Deine Eltern Dir gegenüber nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind weil Du abgeschlossene Ausbildung hast wäre zu empfehlen einen Untermietvertrag mit Deiner Mutter zu machen wenn sie Hauseigentümer ist. Du bist dann eine eigene Bedarfsgemeinschaft und die Einkommen der anderen spielen keine Rolle.
Die Mietzahlungen per Überweisung oder in Deinem Fall mit Quittung bei Barzahlung (auch für die Vergangenheit) nachweisen denn Kontoauszüge der letzten Monate werden beim Alg 2 Antrag meistens verlangt.
Beim Vermögen hast Du pro Lebensjahr einen Freibetrag von 200,00 €.
Wünsche Alles Gute und grüß´mir meine Heimatstadt.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
und über 25 Jahre bistDa Deine Eltern Dir gegenüber nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind weil Du abgeschlossene Ausbildung hast
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
vielen dank für die schnellen Antworten
Das mit den Mietzahlungsnachweisen wird ein Problem da wir wie gesagt vorher keine festen Zahlungen ausgemacht haben.
Aber meinem Antrag liegt ja eine Mietbescheinigung bei, die ich dann mit meiner Mutter druchgehen werde.
Aber es gibt dann auch keine Handhabe gegenüber meiner Mutter, die Mietzahlungen in die Berechnung meines Anspruches mit einfliessen zu lassen?
Ich dachte da geht es an alle Angehörigen.
Mel wenn ich nach Frankfurt komme Grüß ich schön ... auf jeden fall
Das mit den Mietzahlungsnachweisen wird ein Problem da wir wie gesagt vorher keine festen Zahlungen ausgemacht haben.
Aber meinem Antrag liegt ja eine Mietbescheinigung bei, die ich dann mit meiner Mutter druchgehen werde.
Aber es gibt dann auch keine Handhabe gegenüber meiner Mutter, die Mietzahlungen in die Berechnung meines Anspruches mit einfliessen zu lassen?
Ich dachte da geht es an alle Angehörigen.
Mel wenn ich nach Frankfurt komme Grüß ich schön ... auf jeden fall
Hallo Addso
Hab da noch was vergessen: Die Mieteinnahmen die Deine Mutter dann hat muß sie bei der Steuererklärung angeben.
An alle Angehörigen geht es nur dann, wenn sie Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet wären.
Dachte, Du lebst noch in Frankfurt. Komme in letzter Zeit seltener hin.
Grüße aus dem Taunus, heute sogar mal mit viel Sonne.
Hab da noch was vergessen: Die Mieteinnahmen die Deine Mutter dann hat muß sie bei der Steuererklärung angeben.
An alle Angehörigen geht es nur dann, wenn sie Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet wären.
Dachte, Du lebst noch in Frankfurt. Komme in letzter Zeit seltener hin.
Grüße aus dem Taunus, heute sogar mal mit viel Sonne.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.