Hallo liebe Komunity,
Ich habe ein kleines (großes) Problem.
Ich bin 27 Jahre alt- bin seit dem 1.2.2006 arbeitslos
- Von 1998-2001 habe ich eine Elektrikerlehre gemacht
- Anschließend war ich 10 Monate beim Bund
- nach 3 jährigem Studium (Abbruch Oktober 2005)
- 3 Monate in einem Arbeitsverhältniss gestanden
- dann Arbeitslosigkeit
Mein Antrag auf Arbeitslosengeld wurde von der Argentur für Arbeit abgeleht und an das Jobcenter verwiesen. Antrag auf ALG II wurde am 23.02.2006 gestellt, wird aber erst am 1.3.2006 mit dem Sachbearbeiter besprochen.
Mein Problem: Ich wohne noch bei meinen Eltern die nicht bereit sind, weiter für mich aufzukommen und setzen mich am 1.3.2006 an die Luft.
Brauche Euren Rat!!!
Welche möglichkeiten habe ich um ALG 2 zubekommen und wer bezahlt die Wohnung.
Danke im Vorraus
patricke21
Rausschmiss von zuhause mit 27 was ist mit eigener Wohnung?
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patricke21
- Beiträge: 4
- Registriert: 23.02.2006 20:23
Rausschmiss von zuhause mit 27 was ist mit eigener Wohnung?
Zuletzt geändert von patricke21 am 23.02.2006 21:44, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo patricke21
Da Du eine Ausbildung hast sind Deine Eltern Dir gegenüber nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, deren Einkommen wird für Deinen Leistungsanspruch nicht berücksichtigt.
Warum gibst Du Deinen vollständigen Antrag erst am 1.3. ab? Mach es besser sofort bevor Dich Dein Vater aus die Straße setzt. Auch wegen der Krankenversicherung ist das besser. Eine Wohnung darfst Du nicht ohne Genehmigung des Amtes anmieten.
Also gleich morgen früh mit allen Unterlagen zum Amt und Antrag abgeben, Termin für Beratung holen.
Wünsche Alles Gute
Gruß
Da Du eine Ausbildung hast sind Deine Eltern Dir gegenüber nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, deren Einkommen wird für Deinen Leistungsanspruch nicht berücksichtigt.
Warum gibst Du Deinen vollständigen Antrag erst am 1.3. ab? Mach es besser sofort bevor Dich Dein Vater aus die Straße setzt. Auch wegen der Krankenversicherung ist das besser. Eine Wohnung darfst Du nicht ohne Genehmigung des Amtes anmieten.
Also gleich morgen früh mit allen Unterlagen zum Amt und Antrag abgeben, Termin für Beratung holen.
Wünsche Alles Gute
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
-
patricke21
- Beiträge: 4
- Registriert: 23.02.2006 20:23
Hallo danke erstmal,
ich war heute das zweite mal im Jobcenter und wollte mich Informieren, wegen der Wohung. Wobei ich nicht an der Dame von der Anmeldung vorbei kam, um eventuell einen Berater zusprechen, weil die Beratung nur mit Temin läuft und ich diesen erst am 1.3.2006 habe. Die "Empfangs"Dame meinte nur, wenn der Antrag genehmigt wird zahlt das Jobcenter auch die Miete, nur bis der Antrag durch ist sitze ich dann wohl auf der Straße (Ruhtalbrücke, Pfeiler 23; Das kann es ja auch nicht sein). Zudem brauche ich Hilfe vom Amt, bei der Beantwortung mancher Fragen. Zudem ist der Antrag dann ganz anders auszufüllen, da ich dann nicht mehr in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und erst garnicht alles von meiner Familie offen legen muss.
Die Wohnung ist sofort anmietbar und hat 55m² und Kostet ca. 275€ + NK+ Heizung. OK Laut Empfangsdame darf die Wohnung nur 217,xx€ kosten. Die Mehrkosten der Miete würde ich tragen durch meinen 400€ Job den ich ab Montag habe. Also wo muss ich die Wohung beantragen, was brauche ich dafür, was ist zubeachten? Was kann passieren, wenn ich die Wohung ohne Zustimmung anmiete? Danke
ich war heute das zweite mal im Jobcenter und wollte mich Informieren, wegen der Wohung. Wobei ich nicht an der Dame von der Anmeldung vorbei kam, um eventuell einen Berater zusprechen, weil die Beratung nur mit Temin läuft und ich diesen erst am 1.3.2006 habe. Die "Empfangs"Dame meinte nur, wenn der Antrag genehmigt wird zahlt das Jobcenter auch die Miete, nur bis der Antrag durch ist sitze ich dann wohl auf der Straße (Ruhtalbrücke, Pfeiler 23; Das kann es ja auch nicht sein). Zudem brauche ich Hilfe vom Amt, bei der Beantwortung mancher Fragen. Zudem ist der Antrag dann ganz anders auszufüllen, da ich dann nicht mehr in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und erst garnicht alles von meiner Familie offen legen muss.
Die Wohnung ist sofort anmietbar und hat 55m² und Kostet ca. 275€ + NK+ Heizung. OK Laut Empfangsdame darf die Wohnung nur 217,xx€ kosten. Die Mehrkosten der Miete würde ich tragen durch meinen 400€ Job den ich ab Montag habe. Also wo muss ich die Wohung beantragen, was brauche ich dafür, was ist zubeachten? Was kann passieren, wenn ich die Wohung ohne Zustimmung anmiete? Danke
Hallo patricke21
Entschuldige, aber ich wusste nichts von Deinen erfolglosen Besuchen beim Amt. Dann kannst Du erst ab dem 1.3. was unternehmen. Wenn Du vorher eine Wohnung anmietest kann passieren das keine Kosten übernommen werden. Also lieber warten und bei Freunden übernachten wenn Dein Vater so ist.
Schau morgen hier mal rein, es gibt eine Menge Leute hier die Dir noch besser mit Ratschlägen weiterhelfen können als ich das heute kann.
Du brauchst Dein Bett sicher nicht unter der Brücke aufschlagen.
Gruß und Alles Gute
Entschuldige, aber ich wusste nichts von Deinen erfolglosen Besuchen beim Amt. Dann kannst Du erst ab dem 1.3. was unternehmen. Wenn Du vorher eine Wohnung anmietest kann passieren das keine Kosten übernommen werden. Also lieber warten und bei Freunden übernachten wenn Dein Vater so ist.
Schau morgen hier mal rein, es gibt eine Menge Leute hier die Dir noch besser mit Ratschlägen weiterhelfen können als ich das heute kann.
Du brauchst Dein Bett sicher nicht unter der Brücke aufschlagen.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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patricke21
- Beiträge: 4
- Registriert: 23.02.2006 20:23