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!! Hilfe !! Dauermeldung nach Arbeitunfähigkeit rechtens ???

Verfasst: 23.02.2006 14:12
von nightmare
Guten Tag

Letztes jahr war ich längere zeit krank,ich bekamm eine einladung mit vermerk mich sofort nach krankheitsende zu melden (dieses habe ich natürlich gemacht)

jetzt war ich anfang des jahres wieder krank (erkältung)danach hatte ich einen termin wegen leistungsnachfragen den ich wahrgenommen habe(diese hat sich schnell geklärt wegen heizkostenzuschuss),

meine vermittlerin ist dazu gekommen und meinte :

ich müsste mich sofort nach jeder krankheit in der ARGE melden,diese ist bzw war von letzen jahr eine dauereinladung nach krankheit (sagte sie zu mir)

meine frage ist das rechtens ???? gibt es sowas ????dann müsste ich nach jeder krankheit mich in der ARGE melden

bitte hilfe danke !!!

nightmare

Verfasst: 23.02.2006 14:21
von DjTermi
Wenn Du Krank bist, bist Du somit nicht vermittlungsfähig. Deshalb muss Du dich sofort danach melden.

Verfasst: 23.02.2006 19:59
von Flunk
Hallo nightmare,
das ist doch im Berufsleben auch so.
Wenn Du wieder gesund bist dann meldest Du Dich bei Deinem Vorgesetzen wieder gesund und fragst was zu tun ist.

Ist ja auch nichts böses.
Wenn Du wieder gesund bist dann kann Dein Sachbearbeiter auch wieder für die Vermittlung einplanen.
Sieh es doch mal von der Seite. Nicht jede Entscheidung der Arge ist böswilliger Natur.

Grüße Flunk

Verfasst: 24.02.2006 09:12
von DjTermi
Sieh es doch mal von der Seite. Nicht jede Entscheidung der Arge ist böswilliger Natur.
DA GEBE ICH DIR JA SO GERNE RECHT :o)