Guten Tag
Letztes jahr war ich längere zeit krank,ich bekamm eine einladung mit vermerk mich sofort nach krankheitsende zu melden (dieses habe ich natürlich gemacht)
jetzt war ich anfang des jahres wieder krank (erkältung)danach hatte ich einen termin wegen leistungsnachfragen den ich wahrgenommen habe(diese hat sich schnell geklärt wegen heizkostenzuschuss),
meine vermittlerin ist dazu gekommen und meinte :
ich müsste mich sofort nach jeder krankheit in der ARGE melden,diese ist bzw war von letzen jahr eine dauereinladung nach krankheit (sagte sie zu mir)
meine frage ist das rechtens ???? gibt es sowas ????dann müsste ich nach jeder krankheit mich in der ARGE melden
bitte hilfe danke !!!
nightmare
!! Hilfe !! Dauermeldung nach Arbeitunfähigkeit rechtens ???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wenn Du Krank bist, bist Du somit nicht vermittlungsfähig. Deshalb muss Du dich sofort danach melden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo nightmare,
das ist doch im Berufsleben auch so.
Wenn Du wieder gesund bist dann meldest Du Dich bei Deinem Vorgesetzen wieder gesund und fragst was zu tun ist.
Ist ja auch nichts böses.
Wenn Du wieder gesund bist dann kann Dein Sachbearbeiter auch wieder für die Vermittlung einplanen.
Sieh es doch mal von der Seite. Nicht jede Entscheidung der Arge ist böswilliger Natur.
Grüße Flunk
das ist doch im Berufsleben auch so.
Wenn Du wieder gesund bist dann meldest Du Dich bei Deinem Vorgesetzen wieder gesund und fragst was zu tun ist.
Ist ja auch nichts böses.
Wenn Du wieder gesund bist dann kann Dein Sachbearbeiter auch wieder für die Vermittlung einplanen.
Sieh es doch mal von der Seite. Nicht jede Entscheidung der Arge ist böswilliger Natur.
Grüße Flunk
DA GEBE ICH DIR JA SO GERNE RECHTSieh es doch mal von der Seite. Nicht jede Entscheidung der Arge ist böswilliger Natur.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.