!! Hilfe !! Dauermeldung nach Arbeitunfähigkeit rechtens ???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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nightmare
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!! Hilfe !! Dauermeldung nach Arbeitunfähigkeit rechtens ???

Beitrag von nightmare »

Guten Tag

Letztes jahr war ich längere zeit krank,ich bekamm eine einladung mit vermerk mich sofort nach krankheitsende zu melden (dieses habe ich natürlich gemacht)

jetzt war ich anfang des jahres wieder krank (erkältung)danach hatte ich einen termin wegen leistungsnachfragen den ich wahrgenommen habe(diese hat sich schnell geklärt wegen heizkostenzuschuss),

meine vermittlerin ist dazu gekommen und meinte :

ich müsste mich sofort nach jeder krankheit in der ARGE melden,diese ist bzw war von letzen jahr eine dauereinladung nach krankheit (sagte sie zu mir)

meine frage ist das rechtens ???? gibt es sowas ????dann müsste ich nach jeder krankheit mich in der ARGE melden

bitte hilfe danke !!!

nightmare
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wenn Du Krank bist, bist Du somit nicht vermittlungsfähig. Deshalb muss Du dich sofort danach melden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

Hallo nightmare,
das ist doch im Berufsleben auch so.
Wenn Du wieder gesund bist dann meldest Du Dich bei Deinem Vorgesetzen wieder gesund und fragst was zu tun ist.

Ist ja auch nichts böses.
Wenn Du wieder gesund bist dann kann Dein Sachbearbeiter auch wieder für die Vermittlung einplanen.
Sieh es doch mal von der Seite. Nicht jede Entscheidung der Arge ist böswilliger Natur.

Grüße Flunk
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Sieh es doch mal von der Seite. Nicht jede Entscheidung der Arge ist böswilliger Natur.
DA GEBE ICH DIR JA SO GERNE RECHT :o)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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