Auszug zu Freundin mit Haus

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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cadeau
Beiträge: 2
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Auszug zu Freundin mit Haus

Beitrag von cadeau »

Hallo!

Schön, daß es dieses Forum gibt. Vielen Dank an dieser Stelle.
Es geht um folgendes. Ich bin weiblich, 39 Jahre, Kinderlos und unverheiratet. Bis jetzt habe ich immer alleine gelebt. Aus gesundheitlichen Gründen beziehe ich seit vielen Jahren Leistungen vom Staat. Nun kauft eine Freundin von mir in einer anderen Stadt ein Haus mit ca. 130 m2 Wohnfläche. Zu dieser Freundin möchte ich nun ziehen, da sie gesundheitlich auch nicht immer auf der Höhe ist und wir somit nicht mehr alle sind.
Ich habe dort ein eigenes Zimmer, Küche, Wohnzimmer und Bad werden selbstverständlich gemeinsam genutzt.
Selbstverständlich werde ich dort nicht umsonst leben dürfen, aber über meinen Anteil sind wir noch nicht ganz einig.
Wie läuft das denn nun beim Amt. Muß ich nun auch so einen Untermietervertrag ausfüllen (hab ich mir noch nicht angesehen) und was gebe ich dort am besten an, damit es keinen Ärger aber vor allem genug Geld zum Leben gibt.

Und zweitens: Wenn denn dann mal so ein netter Überprüfer kommt, muß ich den ja eigentlich nicht reinlassen, wenn ich richtig informiert bin, oder?

Vielen Dank an alle.

Petra
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Also folgendes Liegt vor, Es muss momentan geprüft werden ob ein wichtiger Grund, da liegt das du ausziehen kannst, (wegen Renovierungs- und Umzugskosten und Kaution). Im normalen kannst du Ausziehen und einen Mietvertrag mit deiner Freundin machen. Nur es ist die frage ob deine Freundin Leistungsempfängerin ist, falls ja dann müsste man bei ihr mal überprüfen ob sie noch von der Arge Leistung erhalten wird. Und zum Zweiten, man kann nicht genau sagen ob man einen Ermittlungsdienst in die Wohnung reinlassen darf, da momentan von Stadt zu Stadt unterschieden wird. Einige Ermittlungsdienste haben voll macht in die Wohnung rein zu kommen, ob das jetzt auch in deine Stadt reinfällt weiß ich nicht wo du wohnst.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
cadeau
Beiträge: 2
Registriert: 23.02.2006 09:28

Beitrag von cadeau »

Hallo, und Danke für die schnelle Antwort.

Also, meine Freundin ist keine Leistungsempfängerin. Sie ist sebstständig und somit unabhängig.

Auf Kaution, Umzugs- und Renovierungskosten verzichte ich gerne, das bekomme ich auch so hin; ich will nur meinen Lebensunterhalt finanziert wissen und meiner Freundin nicht auf der Tasche liegen.

Also, mache ich dann einen Miet- oder Untermietervertrag mir ihr. Und welche Summen sind da realistisch, die ich da angeben kann? Gibt es da Richtlinien bzw. -Summen?

Und zum 2. Punkt nochmal. Ich werde nach Rheine in NRW ziehen. Wie ist das denn da mit unerwarteten Besuch von der netten Behörde?

Danke. Petra.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Wird wohl sein das du einen Untermietvertrag machen musst weil sonst wird deine Freundin, da sie mit dir zusammen lehbt mit in die Bedarfsgemeinschaft mit eingezogen. Es gibt mindest qm für einzel personen, nur ich weis jetzt nicht wie das jetzt in deiner stadt geregelt wird!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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