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Hartz 4 Wohngeld

Verfasst: 08.07.2005 16:35
von Astra
Hallo
ein kumpel von mir bekommt hartz 4 und zahlt für seine wohnung 297 eus ... heut kam der bescheid das hartz 4 nur 215 euro zahlen will

"Mit dem Bescheid vom 17.01.2005 wurde ihnen mitgeteilt dass bei der Bemessung der Kosten
unterkunft gestellt wurde,dass ihre Kosten die zulässige Höchstgrenze überschreiteten und
damit nicht der Unterkunftsrichtlinie des Landkreises Bautzen(Beschluss 4/070/04 vom
16.11.2004entsprechen.
Gemäß dieser Richtlinie beläuft sich die Obergrenze für die von ihnen zurzeit bewohnte
Wohnungauf 215,00,-€.
Aus diesen grunde können ab Juli 2005 nur noch die angemessenen Unterkunftskosten in
Höhe von215,- anerkannt werden."

ist das denn rechtens ??? kann doch nicht sein das er sich nun eine wohnung für unter 200 euro nehmen muss ...

wer zahlt denn die ganzen umzugskosten ????