Erbschaft
Verfasst: 21.02.2006 15:14
Hallo ich bin neu im Forum.
Habe auch gleich ein Problem.
Letztes Jahr war ich Betreuer für ein Familienmitglied erster Linie.
Dies ist leider verstorben und hat einen kleinen Anteil Bargeld hinterlassen.
Beim Gericht wurde alles angegeben, das Finzansamt stellt keine Ansprüchen, da die Summe unter 2o5. 000,00€ liegt.
Soweit ist alles klar.
Da ich als Harzer 200€ pro Lebensjahr frei habe.
Es ist auch ein Fortzahlungsantrag fällig, den ich KORREKT ausfüllen will.
Die Erbschaft werde ich auch angeben.
Daher stellt sich folgende Frage ??
Ist die Aufwandsenschädigung die mir vom Gericht zugeprochen wurde für die Betreuung Teil der Erbmasse ?
Mir endstanden während der Betreuung kosten wie Porto - Nachsendeantrag -Telefonate -Fahrkosten und Arbeitsausfall während der MAE - etc..
Ich bin eigendlich der Meinung NEIN.
Da dies ja KEIN Zugewinn ist, sondern eine Erstattung.
Ein bestellter Betreuer würde das Geld auch aus der Erbschaft bekommen, und erst dann wird unter den Erben geteilt.
Wenn die Aufwandsenschädigung teil der Erbmasse ist, werden mir 200€ vom Erbe abgezogen,aber den Freibetrag zugeordnet. Abgezogen deshalb weil ich in vorkasse ging und dies nicht ersetz bekomme.
Sollte ich mich irren, helft mir bitte weiter.
Habe auch gleich ein Problem.
Letztes Jahr war ich Betreuer für ein Familienmitglied erster Linie.
Dies ist leider verstorben und hat einen kleinen Anteil Bargeld hinterlassen.
Beim Gericht wurde alles angegeben, das Finzansamt stellt keine Ansprüchen, da die Summe unter 2o5. 000,00€ liegt.
Soweit ist alles klar.
Da ich als Harzer 200€ pro Lebensjahr frei habe.
Es ist auch ein Fortzahlungsantrag fällig, den ich KORREKT ausfüllen will.
Die Erbschaft werde ich auch angeben.
Daher stellt sich folgende Frage ??
Ist die Aufwandsenschädigung die mir vom Gericht zugeprochen wurde für die Betreuung Teil der Erbmasse ?
Mir endstanden während der Betreuung kosten wie Porto - Nachsendeantrag -Telefonate -Fahrkosten und Arbeitsausfall während der MAE - etc..
Ich bin eigendlich der Meinung NEIN.
Da dies ja KEIN Zugewinn ist, sondern eine Erstattung.
Ein bestellter Betreuer würde das Geld auch aus der Erbschaft bekommen, und erst dann wird unter den Erben geteilt.
Wenn die Aufwandsenschädigung teil der Erbmasse ist, werden mir 200€ vom Erbe abgezogen,aber den Freibetrag zugeordnet. Abgezogen deshalb weil ich in vorkasse ging und dies nicht ersetz bekomme.
Sollte ich mich irren, helft mir bitte weiter.
