Einkommensanrechnung Nebentätigkeit
Verfasst: 21.02.2006 11:31
Da ich gelöchert werde , Schreibe ich das mal ins Forum !!!
Ab 1.10.05 erfolgt eine geänderte Einkommensanrechnung.
Sollte bereits ein Bewilligungszeitraum bestehen, kann die Änderung erst ab dem nächsten Bewilligungszeitraum berücksichtigt werden.
Ansonsten gilt folgende Anrechnung:
Bei Einkommen bis 400,- Euro werden 100,- abgezogen, (keine 30,- und keine 15,33 Euro wie bisher mehr), von dem Restbetrag sind 20 % abzuziehen. Was dann übrig bleibt, ist das anzurechnende Einkommen.
Bei Einkommen bis 800,- werden 100,- Euro abgezogen, zusätzlich vom Restbetrag 20%. Über die Berücksichtigung weiterer Abzüge (Versicherung, Fahrtkosten etc.) entscheidet die Leiste
Bei Einkommen über 800,- erfolgt ein zusätzlicher Abzug von 10 % des Einkommens, das 800,- Euro übersteigt. (Beispiel 850,- Euro, 50 ,- x 10 % = 5,- Euro )
Ab 1.10.05 erfolgt eine geänderte Einkommensanrechnung.
Sollte bereits ein Bewilligungszeitraum bestehen, kann die Änderung erst ab dem nächsten Bewilligungszeitraum berücksichtigt werden.
Ansonsten gilt folgende Anrechnung:
Bei Einkommen bis 400,- Euro werden 100,- abgezogen, (keine 30,- und keine 15,33 Euro wie bisher mehr), von dem Restbetrag sind 20 % abzuziehen. Was dann übrig bleibt, ist das anzurechnende Einkommen.
Bei Einkommen bis 800,- werden 100,- Euro abgezogen, zusätzlich vom Restbetrag 20%. Über die Berücksichtigung weiterer Abzüge (Versicherung, Fahrtkosten etc.) entscheidet die Leiste
Bei Einkommen über 800,- erfolgt ein zusätzlicher Abzug von 10 % des Einkommens, das 800,- Euro übersteigt. (Beispiel 850,- Euro, 50 ,- x 10 % = 5,- Euro )