Hallo zusammen,
hab ein paar Fragen dazu, und zwar:
1. Warum soll man sich zwischen Abi und Studium arbeitslos melden?
2. bekommt man in irgendeiner form Geld nach der Realschule wenn man nichts findet?
3. muss man, um überhaupt was zu bekommen 12 Monate gearbeitet haben?
4. Wo liegt genau der Unterschied zwischen Hartz4 und ALG2
Vielen Dank
Gruß
Daniel
Ein paar Fragen zu Hartz4 und ALG2
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wie kommst du darauf ?. Warum soll man sich zwischen Abi und Studium arbeitslos melden?
Lebst Du alleine, oder noch bei deinen Eltern ?bekommt man in irgendeiner form Geld nach der Realschule wenn man nichts findet?
Kommt auf deine Lage an, was bzw deine Eltern machen z.bmuss man, um überhaupt was zu bekommen 12 Monate gearbeitet haben?
Ist das gleiche !!Wo liegt genau der Unterschied zwischen Hartz4 und ALG2
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Aden-Ascot
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- Registriert: 20.02.2006 08:40
DjTermi hat geschrieben:Wie kommst du darauf ?. Warum soll man sich zwischen Abi und Studium arbeitslos melden?
hat mein Bruder gemacht, damit man alle slückenlos belegn kann
Lebst Du alleine, oder noch bei deinen Eltern ?bekommt man in irgendeiner form Geld nach der Realschule wenn man nichts findet?
geht nicht um michwar e allgemeine Frage
Kommt auf deine Lage an, was bzw deine Eltern machen z.bmuss man, um überhaupt was zu bekommen 12 Monate gearbeitet haben?
Ist das gleiche !!Wo liegt genau der Unterschied zwischen Hartz4 und ALG2
Es kommt doch drauf an , wenn man von der Schule kommt. Was man dann machen will. Du musst schon mehr sagen wie genau das nach der Schule aussehen soll.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.