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Hartz4 und Unterhalt an die Ex für die Kinder

Verfasst: 19.02.2006 20:11
von tomsmile
hallo,
kann mir jemand sagen, ob ich als harz4-empfänger an meine ex für meine kinder unterhalt zahlen muss (soll nicht heißen, dass ich es nicht möchte, aber wovon....) ??? wenn ja, wieviel und nach welcher rechtsgrundlage.

danke und gruß für eine schnelle antwort
tomsmile

Hartz4 und Unterhalt an die Ex für die Kinder

Verfasst: 20.02.2006 13:59
von -us-
hallo tomsmile,

Hartz iV Empfänger sind sowohl vom Kindesunterhalt wie auch dem Ehegattenunterhalt befreit.


Vorgehenweise:
1) Der Ex oder deren RA schriftlich mitteilen, das keine weiteren Unterhalstleistungen mehr wegen Hartz IV gezahlt werden. Hartzbecheid am besten in Kopie beilegen.

2) Zum eigenen Rechtsanwalt, Prozesskostenbeihilfe beantragen und Änderungsklage beim Famieliengericht einreichen.

Ist wichtig damit du den / die Unterhaltstitel los wirst und sie nicht irgendwann rückwirkende Foderungen an dich stellt.