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Hilfe

Verfasst: 19.02.2006 10:05
von Schnippeline
Ich arbeit 30 Std in der Woche und beziehe noch Anteilig ALG2.
Ich bin Alleinerziehend. Meine Kinder gehen alle noch zur Schule. Aber meine älteste Tochter verdient sich an den Wochenenden, was dazu. Hätte ich das angeben müssen? Ihr Arbeitgeber hat nämlich jetzt Post bekommen. Und soll angeben, was sie in den letzten 12 Monaten verdient hat. Was kann mir da jetzt passieren? Ich hab es echt nicht gewusst.

Verfasst: 19.02.2006 14:59
von Gast
Wenn Deine Älteste mit zur Bedarfsgemeinschaft zählt, muß Ihr Einkommen angerechnet werden.
Wird anzurechnendes Einkommen nicht angegeben, so ist dies Betrug.
Unrechtmäßig erhaltene Leistungen werden zurückgefordert und ggf. Stranfantrag gestellt.