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Zuverdienst in einer Familie bei Alg2
Verfasst: 17.02.2006 13:43
von Gerhard411
Hallo!
Meine Frage bezieht sich auf Zuverdienst in einer Familie, bei der alle Familienmitglieder von Alg2 leben.
Gilt der Freibetrag von 100,00 EUR pro Person, oder für die gesamte Familie?
Danke schon mal im Voraus für die Antworten.

Verfasst: 17.02.2006 14:35
von Melinde
Hallo Gerhard411
Der Freibetrag gilt für jede Person extra.
Gruß
Verfasst: 17.02.2006 22:10
von michael73
Melinde hat geschrieben:Hallo Gerhard411
Der Freibetrag gilt für jede Person extra.
Gruß
bist Du Dir da sicher, dann könnt ich ja rein theoretisch bei einem 5 Personenhaushalt 500 Euronen dazuverdienen. Ich denke, dass der Zuverdienst sich auf die BG bezieht. Wenns wirklich anders ist, wäre das doll

Verfasst: 17.02.2006 22:36
von Gast
michael73 hat geschrieben:Melinde hat geschrieben:Hallo Gerhard411
Der Freibetrag gilt für jede Person extra.
Gruß
bist Du Dir da sicher, dann könnt ich ja rein theoretisch bei einem 5 Personenhaushalt 500 Euronen dazuverdienen. Ich denke, dass der Zuverdienst sich auf die BG bezieht. Wenns wirklich anders ist, wäre das doll

Nachzulesen im SGB II:
§ 30
Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
1.
für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und
2.
für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.
An Stelle des Betrages von 1.200 Euro tritt für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1.500 Euro.
Verfasst: 17.02.2006 23:13
von Melinde
Hallo michael73
Ja, das ist wirklich so.
Aber mal abwarten, die nächste Gesetzesänderung kommt bestimmt.
Nach dem was die Regierung da heute wieder angerichtet hat wäre sowas durchaus möglich.
Gruß
Verfasst: 19.02.2006 20:23
von michael73
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Nachzulesen im SGB II:
§ 30
Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
1.
für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und
2.
für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.
An Stelle des Betrages von 1.200 Euro tritt für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1.500 Euro.
aus dem geschreibsel werde ich nicht schlau

Verfasst: 19.02.2006 20:51
von Gast
Wieso. Da steht es doch. "Der Bedürftige", nicht "die Bedarfsgemeinschaft".
Verfasst: 19.02.2006 21:11
von Melinde
Hallo michael73
Das bedeutet anhand eines Beispiels:
Es werden jeweils 100,00 € durch unselbständige Tätigkeit dazuverdient.
Vom Bruttoverdienst 100,00 € wird eine Pauschale für private Versicherungen herausgenommen, das sind 30,00 €.
Dann als Pauschale für Werbungskosten bei unselbständiger Arbeit nochmal 15,33 € weggerechnet.
Dann gibt es noch einen Freibetrag Erwerbstätigkeit wo ich aber nicht weiß, wie der sich genau errechnet, hängt vom Einkommen ab. Ist aber nur ein kleiner Betrag.
Also 100,00 € Verdienst
minus 30,00 € Pauschale priv. Versicherungen
minus 15,33 € Werbungskostenpauschale
minus 10,93 € Freibetrag (wie gesagt weiß ich diesen Berechnungsweg nicht)
Das wären die Absetzungen, im Beispiel 56,26 €.
Dann bleiben von den 100,00 € als bereinigtes Nettoeinkommen
43,74 € übrig, die als Einkommen berücksichtigt werden.
Und das gilt dann bei jeder Person und nicht für die gesamte Bedarfsgemeinschaft.
Blickst Du durch wie das berechnet wird?
Gruß
Verfasst: 19.02.2006 21:23
von michael73
nee durchblicken tu ich ma wieder net, aber egal, quasi dürfte ein jeder Bedürftige, also auch meine drei Zwerge und meine Frau jeweis nen hunni verdienen, was dann wohl insgesamt 500 Euronen wären.
Aber ab wann dürfen die Kinder Geld verdienen, gibts da bei der ARGE Altersbeschränkungen???
Verfasst: 19.02.2006 21:29
von Gast
Das hat doch mit der Arge nichts zu tun. Das steht im Jugendarbeitsschutzgesetz.
http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/BJNR009650976.html
Verfasst: 19.02.2006 21:30
von Melinde
Hallo michael73
Theoretisch könnte jeder in Deiner Familie dazuverdienen.
Wie das mit Altersbeschränkung für Kinder aussieht weiß ich nicht. Aber wenn Kinder z. B. Zeitungen austragen muss dieses Einkommen auch gemeldet werden. Mancher hat schon Ärger deswegen bekommen weil nicht gemeldet. Es gibt einen Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Arge und wahrscheinlich noch viel mehr als man sich vorstellen kann.
Gruß
Zum weiteren Durchblick schick ich Dir mal eine e-mail mit Anhang.
Verfasst: 20.02.2006 12:01
von DjTermi
Spä. ende des jahres wenn die steuern gemacht werden. wird die ARGE das merken
