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getrennt leben in gemeinsamer Wohnung; Bedarfsgemeinschaft ?

Verfasst: 16.02.2006 23:08
von jale
Hallo, ich hab ein richtig großes Problem.
Ich bin noch verheiratet,habe 4 Kinder, lebe jetzt ganz neu getrennt, aber innerhalb unseres Hauses(gemietet). Wir beziehen Hartz 4 als Bedarfsgemeinschaft.
Solange mein Mann noch keine Wohnung hat, bleibt er leider bei mir wohnen. Nun meine Frage: Wenn wir das beim AA gemeldet haben, bekommen wir weiterhin zusammen Geld oder getrennt, also mein Mann für sich ,und ich für mich und die Kinder? Wie ist es mit Kindesunterhalt, bzw. Unterhaltsvorschuss? Braucht das AA eine Bescheinigung vom Anwalt, daß wir getrennt leben.Muss ich meinem Mann untervermieten? Ich denke, es ändert sich ja praktisch nichts, also müssen wir das mit dem Geld intern regeln.
Wenn er dann endlich ausgezogen ist, beantrage ich doch erst Unterhaltsvorschuss für 3 meiner Kinder, dann Hartz 4,Oder???
Ich bin total durcheinander, und weiß nicht was ich zuerst und zuletzt machen soll. Wäre für Tips dankbar.
SILKE

Verfasst: 17.02.2006 14:11
von Gast
Getrennt lebende Ehegatten bilden jeder für sich eine Bedarfsgemeinschft.
Wohnen sie noch in einem Haushalt, sollte die Haushaltsorganisation der einer Wohngemeinschaft gleichen.

Verfasst: 21.02.2006 11:49
von DjTermi
Zur info überhaupt:
Wohngemeinschaften sind keine Bedarfsgemeinschaften i. S. d. SGB II. Die Offenlegung des Einkommens und Vermögens der Mitbewohner ist daher nicht erforderlich.