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Folgekosten Mietvertrag : Wartung von Durchlauferhitzern

Verfasst: 15.02.2006 23:06
von -us-
Hallo Ihrs,

Erstmal :
Es folgen Meinungen des Verfassers und mein Beitrag dient lediglich zur Anregung einer Diskussion und es erfolgt hier keinerlei Rechtsberatung.
Ebenso will ich hier keinerlei persönliche Beleidigungen in welcher Form auch immer. (Gelbe / Rote :( )

Bei rechtRSschreibenFHHHeeeeLERN gibts das nich, aber ich finde eine gewisse Treffsicherheit beim Schreiben ist ganz gut 8)


Nun zu dem was ich eigentlich will:


Leider hat mein Durchlauferhitzer in meiner Wohnung schon vor 6 Wochen endlich das zeitliche gesegnet. Mit anderen Worten: das Dingen is hin und kalt duschen soll ja erfrischen.

(Oder gab es da gestern nich ne Klage von zwei älteren Mitbürgern an Ihren Vermieter ??????)

Also schrieb ich anfang letzten Monats (04.01.2006) meinem Vermieter eine Mängelliste.

Der schickte nen Elektriker der labidar feststellte : Wasserdruck zu niedrig, Gerät überaltert und evt. verkalkt. Er kann nix machen da muss einer für Gas Wasser/Schei... her und ging.

Dies wollte er an die Hausverwaltung weitergeben. (is bei mir im Haus)
Nun ist das 6 Wochen her.

Ok ... ich hab ja ne Ausweichmöglichkeit und insofern nicht so schlimm.

NUN ABER (nach durchlesen meines Mietvertrages) folgende Fragen:

(Der Mietvetrag ist ein Wohnungs-Einheitsmietvertrag und stammt von RNK Verlags Nr. 599 und trägt die Version 1.99 AGB 141 Scan-ID: 4002871059909)

Da steht auf Seite 2 unter §5 Absatz 8. folgendes:

Auszug (§5.8):
Ist ein Durchlauferhitzer oder Boiler zur Warmwasser oder/und eine seperate Etagenheizung in der Wohnung vorhanden, so trägt der Mieter gemäß Anlage 3 zu $ 27 Zweite Berechnungsverordnung sämtliche Betriebs-, Wartungs-und Reinigungskosten. Die Wartung und Reinigung erfolgen jährlich.

Dieser Mietvertrag ist von der Arge anerkannt worden und liegt dort in Kopie vor.

Also wir machen es einfach :

Dazu bin ich vertraglich verpflichtet, ebenso wie zu Renovierungen diverser Räume, in sich wiederholenden, den Räumen entsprechend, verschiedenen Abständen.

Die Fragen spar ich mir mal, weil sie sollten jedem klar sein.

LG aus Aachen

-US

Verfasst: 15.02.2006 23:18
von DjTermi
Boar das ist ja was, was ich in meiner Amt zeit noch nie gehört habe bzw. so ein fall hatte ich noch nie. Ich dachte bis jetzt eigentlich immer was der Vermieter dafür aufkommen muss damit in der Wohnung alles geht. An deiner stelle würde ich mal zur Verbraucherzentrale gehen, und anfragen ob der Mietvertrag überhaupt rechtlich so sein darf.

Der Vermieter macht es sich ja leicht, alles den Mieter zahlen lassen.

Leider

Verfasst: 15.02.2006 23:23
von -us-
Hallo DJTermi:

mein Vermieter ist Rechtsanwalt und ich glaube nicht das der mich ablinkt....

ausserdem hab ich sogar die Vorlage der RNK angegeben und daher ist alles verifiziierbar........und liegt der Arge vor ....

LG aus Aachen

-US-

Verfasst: 16.02.2006 00:03
von Gast
Ist doch ganz einfach:

Die Arge hat alle mietvertraglich geschuldeten Kosten zu übernehmen, sofern diese rechtmäßig sind.

Hallo Ralf ...

Verfasst: 16.02.2006 00:08
von -us-
danke für die Antwort ....
aber ist das irgendwo niedergelegt ?

(hab ja schließlich keinen Bock den alten scheiss Durchlauferhitzer zu bezahlen....)




LG aus Aachen

-US-

Verfasst: 16.02.2006 00:12
von Gast
Zu den Erhaltungskosten der Wohnung gibt es schon Urteile.

Viel Erfolg beim !googeln!!

Verfasst: 16.02.2006 08:59
von -us-
Danke ! Hat echt geholfen....


LG aus Aachen

-US-