Seite 1 von 1

Nebenerwerb

Verfasst: 15.02.2006 07:50
von ratte16
Hallo und guten Morgen

Habe gestern abend einen Anruf bekommen von einer Markforschung bei der ich am 03.03.06 anfangen kann. Callcenter!!!

Dies wäre eine Selbständige Arbeit würde dort 2-3 mal in deer Woche für 4 Stunden eingesetzt werden.

Kann aber je nach Auftragslage mehr oder weniger sein.

Meine Frage wie soll ich als ALGII Empfänger vorgehen, da das Gehalt dann ja unterschiedlich ist und auch erst ausgezahlt wird wenn ein Projekt beendet ist. Kann mal 2 Wochen oder bis 6 Wochen gehen. Std wird mit 8 Euro vergütet.

Muss dann ja wohl nach jedem Gehaltseingang eine Änderungsmitteilung abgeben.

Bitte um schnellen Rat. Möchte die Arbeit nämlich gerne machen zum einen das ich zu hause nicht durchdrehe zum anderen um den Staat finanziell zu entlasten.

Vielleicht kann mir das derjenige erklären der hier im Forum vom Amt ist.

Vielen Dank

Verfasst: 15.02.2006 10:56
von DjTermi
Hallo,
na ja das ist wohl jedem selbst überlassen was er macht. Das ist das gleiche Thema wie , wir schon mal hatten.

Du musst dann Gewinn und Velustrechnung einreichen. Und ob sich das lohnt keine Ahnung. Das kann ich so nicht sagen.

Es ist viel Arbeit ja dann die Du dann hast wenn jedes mal eine Gewinn und Velustrechnung einreichen musst.

Nebenerwerb

Verfasst: 15.02.2006 11:44
von ratte16
Versteh ich nicht Gewinn und Verlustrechnung.

Das ist eine Firma die verteilt die Aufträge wenn ich da bin bekomme ich 8 Euro die Stunde eine Schicht sind vier stunden.

Einsatz von Geld habe ich nicht, ist praktisch eine 400 Euro job aber auf selbständiger Basis.

Verfasst: 15.02.2006 12:07
von DjTermi
Heißt das , dass Du ein Nebenverdienst haben wirst wo, Du als selbständiger mit einem Gewerbe arbeiten musst oder nur ein Nebenverdienst ?

Nebenerwerb

Verfasst: 15.02.2006 12:21
von ratte16
selbständig mit Gewerbeschein komme aber wohl dann maximal auf 400 Euro wenn überhaupt. Wie gesagt ist ein Markforschungsunternehmen

Möchte das machen damit ich was zu tun habe (neben jeden Tag bewerbungen schreiben) sieht ja auch besser auf bewerbungen aus das man was tut

Verfasst: 15.02.2006 12:41
von DjTermi
dann musst du immer von einem Steuerberater eben diese Gewinn und Verlust Rechnung einreichen

Verfasst: 15.02.2006 12:43
von Flunk
Hallo Ratte16


Wie DJ schon sagte gibt es zu dem Thema schon einen informativen Beitrag .


Nebenbei Zuverdienst durch Selbständigkeit.

Schau Dir das einfach mal an und wenn dann noch Fragen sind dann gehts weiter:-)

Ich bin da übrigens anderer Meinung als DL Termi.
Natürlich kann man nebenbei ein Gewerbe betreiben wenn man damit Geld verdient und somit seine Anspüche durch Eigeninitiative verringern kann.

Grüße Flunk.

Verfasst: 15.02.2006 12:49
von Flunk
@DJ Termi

Steuerberater ???
Also bitte , das kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen.

Niemand kann verpflichtet werden einen Steuerberater zu beauftragen.
Eine Gewinn und Verlustrechung ist im Steuerrecht auch nur jährlich zu erstellen und das muss auch nicht jeder.
Stichwort Kleinunternehmerreglung Einnahme Überschuss Rechnung.

Ich kann mir vorstellen das eine Aufstellung eingereicht werden muss in der hervorgehen muss wieviel anrechnungsfähiger Gewinn in jedem Monat erwirtschaftet wurde.

Gibt es da Formulare ähnlich der Nebenverdienstbescheiningung bei nichtselbständigen Nebenverdienst?
Welche Form muss bei der Meldung eingehalten werden?
Kann es Formlos geschehen wie z.B bei der EüR?

Du siehst es gibt da eine Menge Fragen die nicht in einem Satz pauschal beantwortet werden können.



Gibt es da eine Fachliche Vorgabe bevor wir hier weiter machen ...?
Wo ist Ralf Hagelstein ?? :-)

Ich habe so das Gefühl das die Sachbearbeiter bei der Agentur nicht so richtig auf dem Laufenden sind was die Bewertung von Einkommen aus Selbständiger Arbeit betrifft.


Grüße Flunk

Verfasst: 15.02.2006 12:56
von DjTermi
Natürlich kann man nebenbei ein Gewerbe betreiben wenn man damit Geld verdient und somit seine Anspüche durch Eigeninitiative verringern kann.
Aber ich habe doch garnicht gesagt , was er das nicht machen kann *Kopfkratz*

NV heißt gleich nicht Befreiung, die würden das in die Mit wirke Pflicht einbringen aber das ist Entscheidungssache