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angemessener Unterkunft

Verfasst: 14.02.2006 19:55
von joussa02
Hallo Freunde,
ich kriege hartz 4 mit meiner Frau und meiner Tochter, wir dürfen in einer 75 qm Wohnung wohnen, habe aber eine 77 qm gefunden.

kann man eine grössere Wohnung als die angemessene mieten, wenn man eine Nebenbeschäftigung von 140,00 euro monatlich hat?????

wird das arge den Umzug zustimmen? :roll:

Verfasst: 14.02.2006 20:22
von Gast
Wozu jetzt der 3. Gesprächsfaden für die gleiche Frage?

Verfasst: 14.02.2006 20:28
von joussa02
tut mir leid, morgen habe ich einen termin mit arge und muss ich gut mit informationen ausgerüstet sein,
dazu habe ich noch nie über eine nebenbeschäftigung geredet
:lol: :lol: