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Möblierte Wohnung

Verfasst: 14.02.2006 14:55
von Flunk
Möblierte Wohnung

Es kommt ja immer wieder die Frage nach der Übernahme von Erstausstattung für eine neue Wohnung.

Mich würde mal Interessieren wie für eine möblierte Wohnung die Kosten der Unterkunft berechnet werden.
Mich würde nicht wundern wenn da Wertanteile der Möblierung verrechnet werden :-)

Vielleicht wohnt ja jemand in einer möblierten Wohnung in Berlin oder Hamburg oder sonstwo in Deutschland und hat so seine Erfahrungen.

Grüße Flunk

Verfasst: 14.02.2006 15:58
von Gast
Interessante Fragestellung.

In den Fachlichen Weisungen der FHH steht nur etwas über ein teilmöbliertes Zimmer bei Untervermietung.
2.3 Untermiete

Als angemessene Kosten der Unterkunft bei einem Untermietverhältnis können aufgrund der gemeinsam genutzten Räume (Bad, Küche, etc.) in der Regel bis zu 50% der nachgewiesenen Mietkosten für die gesamte Wohnung, zuzüglich einem Zuschlag von bis zu 20% für Möblierung, anerkannt werden. Höchstens aber folgende Kosten für das Untermietzimmer:

bis 10 qm
200,- €

bis 15 qm
250,- €

über 15 qm
300,- €