ALg2 und erziehungsurlaub

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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sleipnir
Beiträge: 1
Registriert: 14.02.2006 13:08

ALg2 und erziehungsurlaub

Beitrag von sleipnir »

Hallo...folgendes Problem.
Meine Freundin und ich leben seit ungefähr 3 Jahren in einer Bedarfgemeinschaft.
Ich bin arbeitslos und meine Freundin Ihr Gehalt hat man bei mir mit angerechnet.
Meine Freundin bekommt ca. 930 netto,und Ich bekomme 300 euro vom Amt.
Davon haben wir auch alles bezahlen können.
Nun ist am 3.12.05 unser Kind zur Welt gekommen.
Ich habe eine veränderungmittelung abgegeben,aber bisher is nichts passiert.
Meine Frage, Nun da meine freundin 1 Jahr Erziehungurlaub nimmt,fällt nun Ihr Gehalt weg?
Ich bekomme noch die 300 . Meine Frage,muss meine Freundin sich jetzt arbeitlos melden?
Was muss beim Amt eingereicht werden? Habe jetzt nur die 300 euro.Was muss Ich machen,hatte jemand die selbe Situation? hoffe Ihr könnt mir helfen..
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo sleipnir
Frag beim Amt nach was aus der Veränderungsmeldung geworden ist.
Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid ist Deine Freundin da mit aufgelistet als Haushaltsmitglied. Wenn Ihr ein gemeinsames Kind habt geltet Ihr als eheähnliche Gemeinschaft.
Während der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) ist die Krankenkasse für den Lebensunterhalt der Mutter zuständig.
Während des Erziehungsjahres bekommt sie kein Gehalt sondern Erziehungsgeld, was nicht als Einkommen bei Alg 2 mitgerechnet wird.
Nach meinem Kenntnissstand wird Euer Bedarf nach der Änderungsmitteilung neu berechnet, das Kindergeld wird als Einkommen gezählt.
Wenn Du bisher noch nichts vom Amt gehört hast ist dort wahrscheinlich alles in Bearbeitung, frag aber auf jeden Fall nach.
Habt Ihr dem Amt schon die Geburtsurkunde (Kopie) geschickt? Fehlen noch Unterlagen?
Ich wünsche Euch Alles Gute
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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