Hallo,
ich habe mich vor einiger Zeit von meiner Freundin getrennt und wir haben die gemeinsame Wohnung aufgelöst. Einige Zeit hab ich günstig bei einem Bekannten gewohnt.
Nun will ich jedoch umziehen.
Eine Wohnung habe ich schon gefunden und einen Antrag bei Alge2 gestellt. Wie es aussieht wird die Miete übernommen.
Im gleichen Zug habe ich gefragt wie es ausschaut wegen der Ausstattung der Wohnung. So was wie Teppich, Küche (Hab nen Kühlschrank und Tisch aber der Rest fehlt), Wohnzimmer, ...
Gegenfrage von der Sachbearbeiterin war, wo denn die Sachen von mir sind. Antwort: Viele Sachen waren von meiner Freundin und einige Doppelte haben wir vor langem entsorgt oder verkauft (was natürlich auch stimmt).
Daraufhin meinte sie, das sei persönliches Pech. Ich könnte da keine Zuschüsse verlangen.
Stimmt diese Aussage so?
Wenn nicht, wie sollte dann so ein Antrag aussehen?
Kann ich irgendwo herausbekommen, was mir denn so zusteht?
Ich bin ganz frischer Alge2 Enpfänger und bräuchte dringend Hilfe.
Wohnungsausstattung beantragen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Gast
Die Aussage des SB kann nicht stimmen. Sie widerspricht dem Sinne des Geseztes.
Als Beispiel einer komunalen Regelung hier ein Auszug aus den fachlichen Vorgaben der FHH:
Schriftlich einen Antrag (formlos) an die Behörde stellen.
Als Beispiel einer komunalen Regelung hier ein Auszug aus den fachlichen Vorgaben der FHH:
Andere Komunen haben ähnliche Regelungen.Bei Neubezug aus öffentlichen Unterkünften und Untermietverhältnissen ohne eigenen Hausstand sowie bei erstmaligem Bezug einer Wohnung können folgende Leistungen für die Erstausstattung gewährt werden.
Es gelten folgende Wohnungseinrichtungspauschalen:
Einrichtungspauschale
Betrag in Euro
Wohnungseinrichtung 1. volljährige Person
809,-- €
Wohnungseinrichtung 2. volljährige Person
277,-- €
Wohnungseinrichtung für Kinder
224,-- €
Schriftlich einen Antrag (formlos) an die Behörde stellen.