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Umzug nur als Dahrlehn?anders einstufen-erlaubt??

Verfasst: 13.02.2006 15:25
von Hannah
Leider finde ich meinen Beitrag nicht wieder.
Hoffe,es stört niemanden,wenn ich noch mal anfange.
War heute bei der arge.Dort mußte ich einen Antrag auf Erlaubnis eines Umzuges stellen.
Gibt es so etwas bescheuertes???
Danach sollte ich einen Antrag auf Bewährung eines Darlehn stellen zwecks Umzugskosten.
Aber nicht hier,sondern im neuen Wohnort.Das könnte ich,so wie den neuen Antrag nur persönlich dort machen.
Ich kann da aber nicht einfach hinfahren.Ich habe nicht das Geld für die Fahrt.Das sei mein Problem,schließlich will ich ja umziehen.
Ist das so rechtens?Ich habe keine eigene Wohnung,weil sie noch nicht frei ist.Nun kann ich mit meiner Tochter vorübergehend bei Freunden einziehen.Das wollen die schriftlich.Kein Problem,kann ich von der Frau als auch von der Wobau bekommen.Denn die haben das so erlaubt,bis ich eine Wohnung habe.
Dann habe ich noch ein anderes Problem.
Ich bin von meinem Arzt aus psychischen Gründen arbeitsunfähig geschrieben.Nun will sie mir daraus einen Strick drehen,weil ich mich nicht krankgemeldet habe.Das heißt,ich war eine Woche krankgeschrieben und habe mir keine Folgekrankmeldung geholt,weil es nicht nötig ist,umindest im Moment.Ich habe einen 1 Euro Job,der mir sehr gefällt.Eine Woche arbeiten,eine Woche frei.
Nun spricht sie davon,ich solle mir ein Attest holen,warum ich nicht arbeitsfähig sei.
Ich meinte,daß ich den Job nicht aufgeben möchte.
Sie meinte,ich müßte dann anders eingestuft werden,d.h.noch weniger Geld,weil ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde.
Kann sie das einfach so machen?Und wenn ja,wie kann ich mich dagegen wehren?
liebe Grüße
Hannah

Verfasst: 13.02.2006 15:45
von DjTermi
Ja, leider es geht darum das du Renovierungskosten Kaution und etc. beantragen kannst. Postilalisch oder gar vorab Telefonisch anfragen???????
Ich würde dir empflehen mach es so wie sie es sagen und dann hast Du auch deine ruhe.
Krankmeldungen müssen gemacht werden.Wenn deine Arbeitsvermittlerin das bestätigt haben möchte soll sie ein Ärztliches gutachten erstellen lassen und wenn dass gemacht ist und die bestätigen das, dann kannst du nichts machen.

Ps: Deine Beiträge: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... hor=Hannah

Verfasst: 13.02.2006 16:44
von Hannah
Ich danke dir.
Ich ziehe ja erst mal für einige Wochen zu Freunden.
Diese Wohnung habe ich fast fertig gestrichen.
Die andere ist ja noch nicht fällig.
Ich kann es mir nicht leisten,mal eben so nach Nürnberg zu fahren.Das sind 140 Euro Fahrtkosten.Wo soll ich die hernehmen?
Meine Freundin wird morgen hingehen und sich erkundigen.
Das mit dem Arzt ist Mist.Ich komme ja so kaum mit dem Geld aus.Wenn die mich nun niedriger einstufen ,habe ich zwar Ruhe vor denen.Hoffe ich zumindest.Aber das bringt mir nur Einbußen.Man kann ja so schon kaum Leben.Soll ich meiner Tochter denn gar nichts mehr kaufen können!!!
Nun überlegen wir,meinem Sohn die Wohnungsübergabe in die Hände zu drücken,und schon Anfang April statt Ende des Monats dort hinzuziehen.
Wenn die das erfahren,ziehen sie wieder Geld ab,ich kann mir den wagen nicht leisten,der Hund beißt sich in den Schwanz.
Und dann wundern die sich,das sie betrogen werden.
Wenn einem jede Grundlage entzogen wird.ich ziehe ja nicht aus Lust und Laune um,sondern weil ich hier bedroht werde.Das habe ich auch zu Protokoll gegeben.
liebe grüße
Hannah