Umzug nur als Dahrlehn?anders einstufen-erlaubt??
Verfasst: 13.02.2006 15:25
Leider finde ich meinen Beitrag nicht wieder.
Hoffe,es stört niemanden,wenn ich noch mal anfange.
War heute bei der arge.Dort mußte ich einen Antrag auf Erlaubnis eines Umzuges stellen.
Gibt es so etwas bescheuertes???
Danach sollte ich einen Antrag auf Bewährung eines Darlehn stellen zwecks Umzugskosten.
Aber nicht hier,sondern im neuen Wohnort.Das könnte ich,so wie den neuen Antrag nur persönlich dort machen.
Ich kann da aber nicht einfach hinfahren.Ich habe nicht das Geld für die Fahrt.Das sei mein Problem,schließlich will ich ja umziehen.
Ist das so rechtens?Ich habe keine eigene Wohnung,weil sie noch nicht frei ist.Nun kann ich mit meiner Tochter vorübergehend bei Freunden einziehen.Das wollen die schriftlich.Kein Problem,kann ich von der Frau als auch von der Wobau bekommen.Denn die haben das so erlaubt,bis ich eine Wohnung habe.
Dann habe ich noch ein anderes Problem.
Ich bin von meinem Arzt aus psychischen Gründen arbeitsunfähig geschrieben.Nun will sie mir daraus einen Strick drehen,weil ich mich nicht krankgemeldet habe.Das heißt,ich war eine Woche krankgeschrieben und habe mir keine Folgekrankmeldung geholt,weil es nicht nötig ist,umindest im Moment.Ich habe einen 1 Euro Job,der mir sehr gefällt.Eine Woche arbeiten,eine Woche frei.
Nun spricht sie davon,ich solle mir ein Attest holen,warum ich nicht arbeitsfähig sei.
Ich meinte,daß ich den Job nicht aufgeben möchte.
Sie meinte,ich müßte dann anders eingestuft werden,d.h.noch weniger Geld,weil ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde.
Kann sie das einfach so machen?Und wenn ja,wie kann ich mich dagegen wehren?
liebe Grüße
Hannah
Hoffe,es stört niemanden,wenn ich noch mal anfange.
War heute bei der arge.Dort mußte ich einen Antrag auf Erlaubnis eines Umzuges stellen.
Gibt es so etwas bescheuertes???
Danach sollte ich einen Antrag auf Bewährung eines Darlehn stellen zwecks Umzugskosten.
Aber nicht hier,sondern im neuen Wohnort.Das könnte ich,so wie den neuen Antrag nur persönlich dort machen.
Ich kann da aber nicht einfach hinfahren.Ich habe nicht das Geld für die Fahrt.Das sei mein Problem,schließlich will ich ja umziehen.
Ist das so rechtens?Ich habe keine eigene Wohnung,weil sie noch nicht frei ist.Nun kann ich mit meiner Tochter vorübergehend bei Freunden einziehen.Das wollen die schriftlich.Kein Problem,kann ich von der Frau als auch von der Wobau bekommen.Denn die haben das so erlaubt,bis ich eine Wohnung habe.
Dann habe ich noch ein anderes Problem.
Ich bin von meinem Arzt aus psychischen Gründen arbeitsunfähig geschrieben.Nun will sie mir daraus einen Strick drehen,weil ich mich nicht krankgemeldet habe.Das heißt,ich war eine Woche krankgeschrieben und habe mir keine Folgekrankmeldung geholt,weil es nicht nötig ist,umindest im Moment.Ich habe einen 1 Euro Job,der mir sehr gefällt.Eine Woche arbeiten,eine Woche frei.
Nun spricht sie davon,ich solle mir ein Attest holen,warum ich nicht arbeitsfähig sei.
Ich meinte,daß ich den Job nicht aufgeben möchte.
Sie meinte,ich müßte dann anders eingestuft werden,d.h.noch weniger Geld,weil ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde.
Kann sie das einfach so machen?Und wenn ja,wie kann ich mich dagegen wehren?
liebe Grüße
Hannah