eigentlich geht es um meine Freundin.
Sie bekommt ab 050705 ALG II bis 250805, da sie ab 260805 FOS Verwaltungs und Rechtspflege macht - 2 Jahre!
Sie hat eine abgeschlossene Berufsausbildung!
wohnt noch bis Ende 08/05 in ihrer eigenen Wohnung, zieht dann aber zu ihrem Vater (selbe Stadt) - Eltern geschieden, Mutter auch in selber Stadt wohnhaft.
Bafög bekommt sie aufgrund zu hohem Einkommen beider Elternteile nicht.
Hat also ab 260805 nur ihr Kindergeld von 154,- Euro und 40,- Euro aus einem Nebenjob.
lt. §7 Abs. 5 SGBII hat sie keinen Anspruch, wenn sie Bafög bekommt!
Aber sie bekommt ja halt kein Bafög!!!
Hat sie Anspruch auf ALG II???
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Micha
