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angemessene Wohnung ist grösser

Verfasst: 12.02.2006 17:51
von joussa02
hallo,
für ich wohne in Wuppertal,
darf die angemessene Wohnung 2 meter grösser sein.
für 3 personen ist eine 75 qm Wohnung angemessen, ich habe eine billige 77 qm 3 Zimmer- wohnung gefunden.

ist das angemessene obwohl billiger ist???
kann man die 2 meter selber bezahlen?
ich meine, wo steht das im Gesetz?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Verfasst: 13.02.2006 08:26
von DjTermi
Ein Umzug muss mit der Arbeitsgemeinschaft abgestimmt werden. Vorab einige wichtige Hinweise.

1.)Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind.Ob der Umzugsgrund anzuerkennen ist, wird im Einzelfall entschieden.

2.)Angemessene Unterkunftskosten.
Die Wohnflächenobergrenze beträgt für 1 Person (Alleinstehende) höchstens 45 qm, zuzüglich15 qm für jede weiter im Haushalt lebende Person.

Diese DATEN sind für DUSIBURG !!!

Personen QM Grundmiete Höchstgrenze Nebenkosten

1 45 177,30 Euro 257,85€ 80,55€
2 60 236,40 Euro 343,80€ 107,40€
3 75 295,50 Euro 429,75€ 134,25€
4 90 354,60 Euro 515,70€ 161.10€
5 105 413,70 Euro 601,65€ 187,95€
6 120 472,80 Euro 687,60€ 214,80€


Dazu werden die Heizkosten in angemessener Höhe übernommen !!


Wenn Die Wohnung zu gross ist, wird die Wohnung nicht genehmigt und somit wird auch keine Kaution evtl. bezahlt.
Tipp: Zur ARGE hin, und fragen ob man vielleicht was machen kann.

Re: dringend Hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

Verfasst: 13.02.2006 08:33
von Gast
joussa02 hat geschrieben:hallo,
für ich wohne in Wuppertal,
darf die angemessene Wohnung 2 meter grösser sein.
für 3 personen ist eine 75 qm Wohnung angemessen, ich habe eine billige 77 qm 3 Zimmer- wohnung gefunden.

ist das angemessene obwohl billiger ist???
kann man die 2 meter selber bezahlen?
ich meine, wo steht das im Gesetz?

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Im Gesetz steht, das sich die Behörden vor Ort nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit richten müssen.
Ausserdem müssen die ihre Ermessen ausüben.

Wenn die Wohnung nur 2 qm zu groß ist, aber billiger als von der Behörde vorgesehen, dann sollte sie einem Umzug zustimmen.

Verfasst: 13.02.2006 14:28
von DjTermi
Gesetzlich richtig aber das heißt immer noch nicht das man die Nebenkosten runterdrücken kann. ;)

Verfasst: 13.02.2006 14:34
von Gast
DjTermi hat geschrieben:Gesetzlich richtig aber das heißt immer noch nicht das man die Nebenkosten runterdrücken kann. ;)
Bei 2 qm mehr, macht das laut Betriebskostenspiegel des DMB runde € 5 im Monat.

Verfasst: 13.02.2006 14:41
von DjTermi
Da hast Du schon recht, aber Du weisst doch bestimmt wie der Gesetzgeber das sieht. Das kommt ja nicht von mir :evil:

Verfasst: 14.02.2006 18:14
von Murmel
Hallo zusammen,

wenn die Wohnung wesentlich größer ist als angemessen, wird denn dann der angemessene Anteil übernommen?

Hintergrund ist, dass ich mit meinen beiden minderjährigen Kindern mit meinem berufstätigen Freund in eine 127qm Wohnung zusammen ziehen werde, da meine jetzige Wohnung für 4 Personen zu klein wäre.

Verfasst: 14.02.2006 20:53
von DjTermi
Wo kommst Du denn her ?

Verfasst: 15.02.2006 16:21
von Murmel
Wo kommst Du denn her ?
Gelsenkirchen

Verfasst: 15.02.2006 19:04
von Gast
Murmel hat geschrieben:Hallo zusammen,

wenn die Wohnung wesentlich größer ist als angemessen, wird denn dann der angemessene Anteil übernommen?

Hintergrund ist, dass ich mit meinen beiden minderjährigen Kindern mit meinem berufstätigen Freund in eine 127qm Wohnung zusammen ziehen werde, da meine jetzige Wohnung für 4 Personen zu klein wäre.
Wenn Ihr eine Wohngemeinschaft bilden würdet, also keine eheähnliche Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft),wäre das o.k.