angemessene Wohnung ist grösser
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
angemessene Wohnung ist grösser
hallo,
für ich wohne in Wuppertal,
darf die angemessene Wohnung 2 meter grösser sein.
für 3 personen ist eine 75 qm Wohnung angemessen, ich habe eine billige 77 qm 3 Zimmer- wohnung gefunden.
ist das angemessene obwohl billiger ist???
kann man die 2 meter selber bezahlen?
ich meine, wo steht das im Gesetz?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
für ich wohne in Wuppertal,
darf die angemessene Wohnung 2 meter grösser sein.
für 3 personen ist eine 75 qm Wohnung angemessen, ich habe eine billige 77 qm 3 Zimmer- wohnung gefunden.
ist das angemessene obwohl billiger ist???
kann man die 2 meter selber bezahlen?
ich meine, wo steht das im Gesetz?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Ein Umzug muss mit der Arbeitsgemeinschaft abgestimmt werden. Vorab einige wichtige Hinweise.
1.)Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind.Ob der Umzugsgrund anzuerkennen ist, wird im Einzelfall entschieden.
2.)Angemessene Unterkunftskosten.
Die Wohnflächenobergrenze beträgt für 1 Person (Alleinstehende) höchstens 45 qm, zuzüglich15 qm für jede weiter im Haushalt lebende Person.
Diese DATEN sind für DUSIBURG !!!
Personen QM Grundmiete Höchstgrenze Nebenkosten
1 45 177,30 Euro 257,85€ 80,55€
2 60 236,40 Euro 343,80€ 107,40€
3 75 295,50 Euro 429,75€ 134,25€
4 90 354,60 Euro 515,70€ 161.10€
5 105 413,70 Euro 601,65€ 187,95€
6 120 472,80 Euro 687,60€ 214,80€
Dazu werden die Heizkosten in angemessener Höhe übernommen !!
Wenn Die Wohnung zu gross ist, wird die Wohnung nicht genehmigt und somit wird auch keine Kaution evtl. bezahlt.
Tipp: Zur ARGE hin, und fragen ob man vielleicht was machen kann.
1.)Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind.Ob der Umzugsgrund anzuerkennen ist, wird im Einzelfall entschieden.
2.)Angemessene Unterkunftskosten.
Die Wohnflächenobergrenze beträgt für 1 Person (Alleinstehende) höchstens 45 qm, zuzüglich15 qm für jede weiter im Haushalt lebende Person.
Diese DATEN sind für DUSIBURG !!!
Personen QM Grundmiete Höchstgrenze Nebenkosten
1 45 177,30 Euro 257,85€ 80,55€
2 60 236,40 Euro 343,80€ 107,40€
3 75 295,50 Euro 429,75€ 134,25€
4 90 354,60 Euro 515,70€ 161.10€
5 105 413,70 Euro 601,65€ 187,95€
6 120 472,80 Euro 687,60€ 214,80€
Dazu werden die Heizkosten in angemessener Höhe übernommen !!
Wenn Die Wohnung zu gross ist, wird die Wohnung nicht genehmigt und somit wird auch keine Kaution evtl. bezahlt.
Tipp: Zur ARGE hin, und fragen ob man vielleicht was machen kann.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Gast
Re: dringend Hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
Im Gesetz steht, das sich die Behörden vor Ort nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit richten müssen.joussa02 hat geschrieben:hallo,
für ich wohne in Wuppertal,
darf die angemessene Wohnung 2 meter grösser sein.
für 3 personen ist eine 75 qm Wohnung angemessen, ich habe eine billige 77 qm 3 Zimmer- wohnung gefunden.
ist das angemessene obwohl billiger ist???
kann man die 2 meter selber bezahlen?
ich meine, wo steht das im Gesetz?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Ausserdem müssen die ihre Ermessen ausüben.
Wenn die Wohnung nur 2 qm zu groß ist, aber billiger als von der Behörde vorgesehen, dann sollte sie einem Umzug zustimmen.
Gesetzlich richtig aber das heißt immer noch nicht das man die Nebenkosten runterdrücken kann. 
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Gast
Da hast Du schon recht, aber Du weisst doch bestimmt wie der Gesetzgeber das sieht. Das kommt ja nicht von mir 
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo zusammen,
wenn die Wohnung wesentlich größer ist als angemessen, wird denn dann der angemessene Anteil übernommen?
Hintergrund ist, dass ich mit meinen beiden minderjährigen Kindern mit meinem berufstätigen Freund in eine 127qm Wohnung zusammen ziehen werde, da meine jetzige Wohnung für 4 Personen zu klein wäre.
wenn die Wohnung wesentlich größer ist als angemessen, wird denn dann der angemessene Anteil übernommen?
Hintergrund ist, dass ich mit meinen beiden minderjährigen Kindern mit meinem berufstätigen Freund in eine 127qm Wohnung zusammen ziehen werde, da meine jetzige Wohnung für 4 Personen zu klein wäre.
Wo kommst Du denn her ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Gast
Wenn Ihr eine Wohngemeinschaft bilden würdet, also keine eheähnliche Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft),wäre das o.k.Murmel hat geschrieben:Hallo zusammen,
wenn die Wohnung wesentlich größer ist als angemessen, wird denn dann der angemessene Anteil übernommen?
Hintergrund ist, dass ich mit meinen beiden minderjährigen Kindern mit meinem berufstätigen Freund in eine 127qm Wohnung zusammen ziehen werde, da meine jetzige Wohnung für 4 Personen zu klein wäre.