Fortsetzungsantrag? Anrechnung Vermögen der Kinder?
Verfasst: 10.02.2006 22:36
Hallo,
wir haben bis Dez05 ALG2 bekommen und unser Fortsetzungsantrag ist abgelehnt worden, weil ich bis Mitte Dezember wieder gearbeitet hatte (zwischen Ende der Elternzeit und Beginn der neuen Mutterschutzfrist) und demzufolge sowohl Arbeitsentgelt als auch Mutterschaftsgeld bezogen habe. Da dieses noch bis Ende März weiterläuft, brauche ich wohl erstmal keinen neuen Antrag zu stellen, aber mich interessiert, ob ich dann einen völlig neuen (umfangreichen) Antrag stellen muss oder ob es ausreicht, wieder einen Fortsetzungsantrag zu stellen. Ich muss ja dann auch angeben, dass unsere Bedarfsgemeinschaft um eine Person angewachsen ist.
Ausserdem interessiert mich, ob da Vermögen meiner Kinder bei der Bewilligung berücksichtigt wird. Diese haben nämlich zu Ihrer Geburt einige Hundert Euro geschenkt bekommen und ich spare sie auf separaten Konten. Muss ich die mit angeben und werden die eingerechnet?
Gruss
Earl Grey
wir haben bis Dez05 ALG2 bekommen und unser Fortsetzungsantrag ist abgelehnt worden, weil ich bis Mitte Dezember wieder gearbeitet hatte (zwischen Ende der Elternzeit und Beginn der neuen Mutterschutzfrist) und demzufolge sowohl Arbeitsentgelt als auch Mutterschaftsgeld bezogen habe. Da dieses noch bis Ende März weiterläuft, brauche ich wohl erstmal keinen neuen Antrag zu stellen, aber mich interessiert, ob ich dann einen völlig neuen (umfangreichen) Antrag stellen muss oder ob es ausreicht, wieder einen Fortsetzungsantrag zu stellen. Ich muss ja dann auch angeben, dass unsere Bedarfsgemeinschaft um eine Person angewachsen ist.
Ausserdem interessiert mich, ob da Vermögen meiner Kinder bei der Bewilligung berücksichtigt wird. Diese haben nämlich zu Ihrer Geburt einige Hundert Euro geschenkt bekommen und ich spare sie auf separaten Konten. Muss ich die mit angeben und werden die eingerechnet?
Gruss
Earl Grey