Fortsetzungsantrag? Anrechnung Vermögen der Kinder?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Fortsetzungsantrag? Anrechnung Vermögen der Kinder?

Beitrag von EarlGrey »

Hallo,

wir haben bis Dez05 ALG2 bekommen und unser Fortsetzungsantrag ist abgelehnt worden, weil ich bis Mitte Dezember wieder gearbeitet hatte (zwischen Ende der Elternzeit und Beginn der neuen Mutterschutzfrist) und demzufolge sowohl Arbeitsentgelt als auch Mutterschaftsgeld bezogen habe. Da dieses noch bis Ende März weiterläuft, brauche ich wohl erstmal keinen neuen Antrag zu stellen, aber mich interessiert, ob ich dann einen völlig neuen (umfangreichen) Antrag stellen muss oder ob es ausreicht, wieder einen Fortsetzungsantrag zu stellen. Ich muss ja dann auch angeben, dass unsere Bedarfsgemeinschaft um eine Person angewachsen ist.

Ausserdem interessiert mich, ob da Vermögen meiner Kinder bei der Bewilligung berücksichtigt wird. Diese haben nämlich zu Ihrer Geburt einige Hundert Euro geschenkt bekommen und ich spare sie auf separaten Konten. Muss ich die mit angeben und werden die eingerechnet?

Gruss
Earl Grey
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