Anrechnung Mutterschaftsgeld etc.
Verfasst: 10.02.2006 22:21
Hallo,
im Januar 2005 ist mir mein Mutterschaftsgeld und der Zuschuss vom Arbeitgeber nicht auf ALG2 angerechnet worden, obwohl ich im Antrag angegeben habe, dass ich es beantragt habe. Unterlagen dazu habe ich nicht nachgereicht, weil ich nicht dazu aufgefordert worden bin. Soweit so gut. Bislang wollte keiner was zurück.
Nun habe ich unser zweites Kind bekommen und beziehe wieder Mutterschaftsgeld und den Zuschuss vom Arbeitgeber weil ich nach der Elternzeit wieder drei Wochen gearbeitet hatte. Das Arbeitsentgelt wird mir selbstverständlich angerechnet aber jetzt wird mir auch das Mutterschaftsgeld etc. angerechnet und ich überlege, ob ich dagegen Widerspruch einlegen soll, denn wie oben beschrieben war es vor einem Jahr nicht so.
Wenn ich nun aber Widerspruch einlege und es ist korrekt, dass das angerechnet wird, dann merken die ja vielleicht auch, dass sie für Januar 2005 was zurückfordern können.
Habe im Chat bei "Ein Fall für Escher" gelesen, dass ich bei einer Rückzahlungsforderung zunächst angehört werde und wenn ich erklären kann, daß für mich bei dem Bescheid nicht ersichtlich war, dass man sich zu meinen Gunsten verrechnet hat, dann müsste ich auch nichts zurückzahlen. Nun ist die Frage ob ich alle Angaben damals im Januar 2005 richtig gemacht habe oder ob ich hätte selbst tätig werden müssen und die Nachweise zum Bezug des Mutterschaftsgeldes bzw. Zuschuss vom Arbeitgeber hätte selbst erbringen müssen ohne dass ich danach gefragt werde.
Mir war so als hätte man uns damals was gesagt von wegen Mutterschaftsgeld wäre "priviligiertes Einkommen" und anrechnungsfrei, nur finde ich dazu leider gar nichts in irgendwelchen Gesetzen.
Wer kann helfen oder hat ähnliches erlebt?
Gruss
EarlGrey
im Januar 2005 ist mir mein Mutterschaftsgeld und der Zuschuss vom Arbeitgeber nicht auf ALG2 angerechnet worden, obwohl ich im Antrag angegeben habe, dass ich es beantragt habe. Unterlagen dazu habe ich nicht nachgereicht, weil ich nicht dazu aufgefordert worden bin. Soweit so gut. Bislang wollte keiner was zurück.
Nun habe ich unser zweites Kind bekommen und beziehe wieder Mutterschaftsgeld und den Zuschuss vom Arbeitgeber weil ich nach der Elternzeit wieder drei Wochen gearbeitet hatte. Das Arbeitsentgelt wird mir selbstverständlich angerechnet aber jetzt wird mir auch das Mutterschaftsgeld etc. angerechnet und ich überlege, ob ich dagegen Widerspruch einlegen soll, denn wie oben beschrieben war es vor einem Jahr nicht so.
Wenn ich nun aber Widerspruch einlege und es ist korrekt, dass das angerechnet wird, dann merken die ja vielleicht auch, dass sie für Januar 2005 was zurückfordern können.
Habe im Chat bei "Ein Fall für Escher" gelesen, dass ich bei einer Rückzahlungsforderung zunächst angehört werde und wenn ich erklären kann, daß für mich bei dem Bescheid nicht ersichtlich war, dass man sich zu meinen Gunsten verrechnet hat, dann müsste ich auch nichts zurückzahlen. Nun ist die Frage ob ich alle Angaben damals im Januar 2005 richtig gemacht habe oder ob ich hätte selbst tätig werden müssen und die Nachweise zum Bezug des Mutterschaftsgeldes bzw. Zuschuss vom Arbeitgeber hätte selbst erbringen müssen ohne dass ich danach gefragt werde.
Mir war so als hätte man uns damals was gesagt von wegen Mutterschaftsgeld wäre "priviligiertes Einkommen" und anrechnungsfrei, nur finde ich dazu leider gar nichts in irgendwelchen Gesetzen.
Wer kann helfen oder hat ähnliches erlebt?
Gruss
EarlGrey