Hallo!
Habe mal wieder ein Problem mit ALG 2 Antrag.
Erst wollen die denn nicht annehmen und dann wenn ich ihn wieder haben will , nicht wieder hergeben!
Ich wollte ihn zurüchholen, da ich mir nicht mehr sicher bin
, ob ich in einer EHeähnlichen Gemeinschaft lebe!
Habe jetzt 2 unabhänige Anwälte bzw Info Hotlines angerufen, beide haben mir mitgeteielt das überhaupt keine Bedarfsgemeinschaft bestehe !
Da wir erst 6 Monate zusammen wohnen und wir getrennte Kassen haben !
Jeder bezahlt die helfte von seinem Eigenem Konto!
Wir haben wieder Kinder noch Gemeinsames Eigentum!
Tja jetzt stehe ich da, die wollen mir meinen Antrag nicht zurück geben damit
ich es ändern kann!
Wie gehe ich da am besten vor?
Ich würde ja gerne einen Anwalt einschalten kann mir denn aber nicht leisten.
Gibt es möglichkeiten das man ihn bezahlt bekommt oder soll ich schnell noch eine Rechtschutzversicherung abschließen?
Ich habe der Frau beim Amt nur gesagt das ich denn wieder haben will meinen Antrag weil ich meiner Meinung bzw auch eines Anwaltest und Gerichtsbeschluß nicht in einer Eheähnlichen Gemeinschaft lebe!
Kann mir bitte jemand einen Rat geben, wie man da vorgehen kann!
Ich glaube die weiß nicht was sie da tut, Sie sagt zu mir ich solle einen Paragrafen suchen wo das drin steht!
Bitte ganz dringent um Rat!!!!
Ich weiß sonst nicht mehr weiter!
MFG
Wingman
Anwalt wegen Antarg?! bitte um HILFE!!
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Wingman1981
- Beiträge: 10
- Registriert: 25.01.2006 10:21
Anwalt wegen Antarg?! bitte um HILFE!!
Zuletzt geändert von Wingman1981 am 10.02.2006 11:28, insgesamt 1-mal geändert.
Lase Dir ein Veränderungsmitteilungsbogen geben, oder schreibe es Formlos selbst.Tja jetzt stehe ich da, die wollen mir meinen Antrag nicht zurück geben damit ich es ändern kann!
Die Versicherung würde das eh nicht bezahlen, weil der Fall schon läuft.Ich würde ja gerne einen Anwalt einschalten kann mir denn aber nicht leisten.Gibt es möglichkeiten das man ihn bezahlt bekommt oder soll ich schnell noch eine Rechtschutzversicherung abschließen?
Es gibt Möglichkeiten was du das bezahlt bekommst. Frage da mal bei einer Verbraucherzentrale in deiner nähe nach. Aber ein guter Anwalt würde dir Gerichtskostenbeihlife dann beantragen ! Dies kannst Du meine ich , beim GEricht auch selbst stellen.
Wo was drin steht ? Sorry verstehe ich nicht ganz.Kann mir bitte jemand einen Rat geben, wie man da vorgehen kann! Ich glaube die weiß nicht was sie da tut, Sie sagt zu mir ich solle einen Paragrafen suchen wo das drin steht!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
-
Wingman1981
- Beiträge: 10
- Registriert: 25.01.2006 10:21
Erstmal vielen dank für die Hilfe!
Das letzte war im bezug auf den ganzen Text!
Ich weiß echt nicht wie ich dar vorgehen soll?
Ich soll jetzt einfach einen Zettel aus fühlen wo drauf steht das ich nicht mehr in einer Eheänlichengemeinschaft wohne bzw nicht gewohnt habe?
Ich will ja auch erstmal mit dem Anwalt denn Absprechen ob das so rechtens ist!
WIe es bis jetzt gelaufen ist!
Und kann mir auch nicht das beranntungsgespräch leisten!
Kann man das auch bezahlt bekommen?
MFG
Wingman
Das letzte war im bezug auf den ganzen Text!
Ich weiß echt nicht wie ich dar vorgehen soll?
Ich soll jetzt einfach einen Zettel aus fühlen wo drauf steht das ich nicht mehr in einer Eheänlichengemeinschaft wohne bzw nicht gewohnt habe?
Ich will ja auch erstmal mit dem Anwalt denn Absprechen ob das so rechtens ist!
WIe es bis jetzt gelaufen ist!
Und kann mir auch nicht das beranntungsgespräch leisten!
Kann man das auch bezahlt bekommen?
MFG
Wingman
Das kann ich Dir nicht sagen was Du bezahlt bekommst oder nicht. Schreibe deiner ARGE doch einfach an was Du beim Ausfüllen was nach deiner Meinung falsch angegeben hast. Und das Du es mit diesenSchreiben klar stellen möchtest…
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Wingman1981
- Beiträge: 10
- Registriert: 25.01.2006 10:21
Naja ich war aber grade persönlich da und da wollte sie das auch nicht aufnehemen!
Sie hatte meine Akte genau vorsich liegen!
Sie sagte nur ne ist abgegebn denn geben sie nicht mehr raus!
Außerdem sagte sie noch, das ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe!
Bzw im einem Eheänlichem Gemeinschaft.
Nach Texten die ich gefunden im Internet ist es aber nicht so!
Und auch nach der Anwalthotline und ALG-Info nicht!
Und ich habe keine Geld mehr am 1.März ich weiß nicht wie ich das machen soll?
MFg
Wingman
Sie hatte meine Akte genau vorsich liegen!
Sie sagte nur ne ist abgegebn denn geben sie nicht mehr raus!
Außerdem sagte sie noch, das ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe!
Bzw im einem Eheänlichem Gemeinschaft.
Nach Texten die ich gefunden im Internet ist es aber nicht so!
Und auch nach der Anwalthotline und ALG-Info nicht!
Und ich habe keine Geld mehr am 1.März ich weiß nicht wie ich das machen soll?
MFg
Wingman
Dann gehe doch zu deiner ARGE und sag das Du den vorgesetzten sprechen willst. Es kann nicht sein was Sie irgendwas nicht mehr annimmt.
Und es sitzt ja bestimmt nicht nur ein Person da
Und es sitzt ja bestimmt nicht nur ein Person da
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.