Hallo,
Ich bin 23 Jahre alt und beziehe seit Juli 2005 Arbeitslosengeld 2.
Am 1.12.05 bin ich in eine andere Stadt gezogen und habe
seitdem erheblich Probleme mit meiner Fallmanagerin.
Sie kommt nach 1einhalb Monaten auf den Gedanken das sie mich
innerhalb von 6 Wochen mit einer Massnahme integrieren muss.
Ich nehme an das sie sich dabei auf die Frist von 3 Monaten
bezieht um einen Alg2 Bezieher unter 25 Jahre zu vermitteln und da dieses Jobcenter seitdem 1.12.05 für mich zuständig ist würde das passen.
Diese Frist ist doch eigentlich abgelaufen da ich schon seit Juli
Alg 2 Empfänger bin,oder?
Ich war 5 Jahre selbständig und habe der Fallmanagerin mittgeteilt
das ich mich auch wieder selbständig machen möchte und ein
Businessplan einreichen werde.
Dafür hat sie mir eine Frist von 2 Wochen gegeben.
Sie hätte dann immer noch 4 Wochen Zeit um
mich zu "integrieren"!
Ich bezweifle aber sehr ihre Kompetenz und denke das sie
versuchen wird mir auch dort wieder Steine in den Weg
zu legen.
Sie lädt mich zB zu Profiling Terminen vor obwohl sie ganz
genau weiß welche beruflichen Wünsche ich für die Zukunft habe.
Was kann ich tun um mich dieser Massnahme zu entziehen?
Kann ich mich zb selbständig machen ohne Einstiegsgeld zu
beantragen und trozdem weiterhin Alg2 beziehen?
Wäre ich wenn ich ein Nebengewerbe anmelde von dieser Massnahme
befreit?
Ich will keinen 1 Euro Job annehmen um völlig in soziale Aus zu geraten!
Mein Ziel ist wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuss zu fassen.
Ich bedanke mich im vorraus für eure Hilfe,
Gruß Marius
Probleme mit Fallmanagerin...Brauche dringend Hilfe....
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Ja wenn Du kein einkommen erhältst/hast.Kann ich mich zb selbständig machen ohne Einstiegsgeld zu
beantragen und trozdem weiterhin Alg2 beziehen?
Eigentlich nicht weil dann geht ja die Selbstsändigkeit vor !Wäre ich wenn ich ein Nebengewerbe anmelde von dieser Massnahme befreit?
Aber am besten vorher mit dein AV absprechen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.