Seite 1 von 1

Lebenslauf für Antrag

Verfasst: 09.02.2006 09:35
von Wingman1981
Hallo zusammen!

Ich drehe bald druch!
Diese Schei.... ARGRE Amt, wer glauben die sind die da eogentlich GOTT oder was.

Ich brauche jetzt über 1 Monat um einen Antrag abzugeben!
Jedes mal brauchen die etwas neues !
WArum um im Gottes Namen können dir mir nicht gleich sagen was die brauchen!
Bin ich froh das das Amt gleich um die Ecke ist sonst ..ich weiß nicht was!
Warum brauchen die einmal die Bewilligungsbescheid vom ALG 1 und die Aufhebung??? das eine geht doch nicht ohne das andere wenn ich denn den Aufhebungs zettel bei lege, wird das woll heißen das ich es auch bewilligt bekommen habe :twisted: .
Dann kann ich es auch nicht verstehen warum die aufeinmal einen Lebeslauf von meiner Freundin haben wollen, nur weil ich mir der zusammen wohne!?
Wozu??????????????
Dann sagt sie auch noch ganz frech das ist ein Muss .... Sterben muss ich !! Warum wollen Amter eigentlich das sie beschießen werden?
Ich wollte alles Ordnungsferecht machen!
Aber langsam zweifel ich an dem Sinn.
Ein bekannter hat sie beschießen wo er konnte !
Ohne Probleme!
Und ich der es Erhlich meint, wird dauerten abserviert!
Ich glaube nicht mehr an die gerechtigkeit, diese Landes bzw behörden!!!!
Wozu verdammt einen Lenbenslauf von meiner Freudin??
Es ist schon schlim genug, das sie auch sonst alles von ihr wissen wollen!
Das kann doch nicht wahr sein!!!!!!!
Wo ist die Privatsphere hin???

Sorry wegen meinen Rechtschreibfehler!!!! Aber ich drehe gleich durch!!!!
Ist es Wirklich ein zwang den Lebenslauf seiner Partnerin abzugeben???
MFG
Wingman

Verfasst: 09.02.2006 10:18
von DjTermi
Gemäß § 37 des SGB II werden die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende auf Antrag erbracht. Dabei müssen dann auch Angaben gemacht werden zur ( wie in dein Fall) Freundin. Darum muss Du das einreichen. Es wird halt geprüft , wie hoch das einkommen deiner Freundin ist. (Fals vorhanden)

Verfasst: 09.02.2006 10:22
von Wingman1981
Ja schon aber was hat das denn mit dem Lebenslauf zutun?
Da steht ja kein Gehalt drinen!

MFG
Wingman

Verfasst: 09.02.2006 10:27
von DjTermi
Ein Richtigen Lebenslauf sollst Du einreichen ?

Verfasst: 09.02.2006 10:37
von Flunk
@Wingman1981

vorweg bezüglich Deiner Wortwahl.
Eine der Forenregeln bitte nicht mit wenn und aber kommentieren.
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c1059.html

Du brichst Dir doch keinen Zacken aus der Krone wenn Du einen Lebenslauf bringst.
Schade ist es das man Dir vielleicht nicht eindeutig mitgeteilt hat was alles gebraucht wird.
Vielleicht hast Du auch etwas missverstanden. Dann frage einfach nochmal nach.

Da das Amt aber gleich um die Ecke ist ist es ja nicht schlimm.
Du hast doch Zeit die geforderten Sachen zu besorgen.

Hol einfach mal tief Luft und dann wird schon alles seinen richtigen Weg gehen.

Grüße Flunk

Verfasst: 09.02.2006 11:02
von Wingman1981
MeineWort wahl ist ebstimmt nicht die richtige gewesen!
Aber ihr habt mich auch nicht verstanden!
Denn wenn ich einen Lebenslauf vorbei bringen sollte, ist das ja kein Problem !
Aber meine Lebenspartnerin? Das kann nicht richtig sein!
Aber habe auch einen fehler gemacht, habe eingetragen das wir in einer Eheänlichen Gemeinschaft leben.
Wie ich aber jetzt herraus gefunden bzw Informiert habe, leben wie nicht in einer Eheänlichen Gemeinschaft!
Wir haben getrennte konnten und jeder Bezahlt seine sachen!
Jeder kommt für sich selber auf!
Die Miete wird geteilt!
Genau wie die Nebenkosten!

Wie mir bei der ALG 2 info stelle mittgeteile wurde, ist es da bei auch nicht aus schlag gebend ob man in einem Bett schläft oder eine Gemeinsamen Schrank hat!

Mir wurde dazu geratten den Antrag zurück zuholen!
Diese werde ich woll morgen tun!
Problem ist nur das es dann noch länger dauert mit dem Antrag!
Bekommt man da überbrückungs Geld?
Ich habe den Antarg am 17. 01.06 Gestellt, wenn ich ihn jetzt aber zurückhole, bekomme ich dann ein neues Datum der Antrag annahme?
dann gehen mit ja Über ein Monat Geld verloren?

MFG
OCTRON