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nebeneinkommen bei alg2 ablehnung

Verfasst: 08.02.2006 17:54
von franlin
könnte eine arbeit im nebeneinkommen kriegen,
weiß jemand wie es da mit der sozialversicherung aussieht.

Verfasst: 08.02.2006 18:09
von DjTermi
Ab 1. Oktober 2005 gilt eine vereinfachte Regelung mit großzügigeren Nebenverdienstkonditionen:Danach wird es einen anrechnungsfreien Grundfreibetrag von 100 EUR vom Bruttoverdienst geben
und vom darüber hinausgehenden Nebeneinkommen darf 20 Prozent von 101 bis 799 EUR und 10 Prozent von 800 bis maximal 1.200 EUR (Alleinlebende) bzw. 1.500 EUR (Bedürftige mit Kind) monatlich hinzuverdient werden.