Betriebskostenabrechnung 2005

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Ratte
Beiträge: 2
Registriert: 07.02.2006 15:00
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Betriebskostenabrechnung 2005

Beitrag von Ratte »

Guten Tag.

Ich habe 2 Jahre lang eine Umschulung gemacht, die Ende Januar 2006 auslief. Da ich noch keinen Arbeitsplatz gefunden habe bekomme ich seit 1.2.06 hartz. Jetzt habe ich den Betriebskostenbescheid von 2005 bekommen. Wo soll ich auf die Schnelle 470 € herbekommen?
Habe ich eine Chance, daß das Amt diese Kosten übernimmt, obwohl ich erst seit jetzt Hartz bekomme?

Ich würde mich freuen, wenn mir einer was dazu sagen könnte.

danke im Voraus
deep
Beiträge: 20
Registriert: 20.01.2006 21:20

Beitrag von deep »

Also,...ich hab letztes Jahr bei der ARGE einen formlosen,schriftlichen Antrag gestellt für die Übernahme der Betriebskostenabrechnung aus 2004 auf Darlehensbasis;allerdings hab ich auch gleich Ratenvorschläge mit reingeschrieben! Waren bei mir 100,- pro Monat,...ging glatt durch!!
Viel Glück
Gast

Re: Betriebskostenabrechnung 2005

Beitrag von Gast »

Ratte hat geschrieben: Habe ich eine Chance, daß das Amt diese Kosten übernimmt, obwohl ich erst seit jetzt Hartz bekomme?
Die Arge muss die Nachzahlung als Beihilfe übernehmen.
Steht doch so im Gesetz.
Ratte
Beiträge: 2
Registriert: 07.02.2006 15:00
Wohnort: Erfurt

Beitrag von Ratte »

Ok, ich werde morgen mal hingehen und nachfragen. Mal sehen was passiert. Ich werde berichten wie es weitergeht ist.
floi
Beiträge: 6
Registriert: 13.02.2006 00:21

Hallo

Beitrag von floi »

Also wenn Du nicht den Höchstsatz bekommst stellste einfach nach den § Antrag auf einmalige Leistungen der Unterkunft" nach § 22 Abs. 1 S. SGB II.
Wichtig Nebenkostenabrechnung (kopie), Mietvertrag (Kopie) dazu legen.

flo
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