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Null plan

Verfasst: 07.02.2006 12:33
von Nashman
hallo
ich hab da folgendes problem mit folgender situation.
ich bin hartz4 empfänger und wohn mit meiner freundin und meinem kind zusammen. meine freundin hat jetzt wieder angefangen zu arbeiten nach derm babyjahr und verdient als krankenschwester nicht schlecht(1500€). jetzt sagt das amt das sie ihr verdienst angeben soll um danach meine leistungen zu berechnen. Nun haben wir angst das sie für die ganze familie auf kommen muß was dann ziemlich eng wird. Sie ist für unsere wohnung als alleiniger mieter eingetragen. Was kann ich/wir tun?

Verfasst: 07.02.2006 12:55
von Daniel81
Hallo Nashman,

erstmal garnichts. Das ist ein ganz normaler Lauf der Dinge. Die Bundesagentur möchte jetzt prüfen inwieweit deine Lebenspartnerin für euch alle aufkommen kann, und bei 1500, sieht das nicht gut aus. Immerhin kommt das Kindergeld auch noch mit rauf. Das Arbeitsamt wird die Sache prüfen und dir nen neuen Bescheid zukommen lassen, ich kann dir nicht sagen ob du denn noch was bekommst oder nicht, meiner Meinung nach sieht das nicht rosig aus. Aber das entscheidet die Arge.

Daniel

Verfasst: 07.02.2006 12:57
von DjTermi
Hallo, was das Amt sagt ihr müsst das mitteilen. Oder Du musst Dir selbst eine Wohnung suchen. Würdest Du arbeiten und deine Frau/Freundin bleibt zu Hause ist das genau so. Es ist keine Befriedigende Antwort, aber so ist das LEIDER nun mal.


Wo kommst Du denn überhaupt her ? Neue oder alte Bundesländer ?

Verfasst: 07.02.2006 13:01
von Melinde
Hallo Nashman
Wunderbar, das Deine Freundin Arbeit hat.
Ihr seid als eheähnliche Gemeinschaft wie eine Familie
gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet.
(habt aber als unverheiratet nicht die Vorteile)
Alles Einkommen wird zur Bestreitung des Lebensunterhalts eingerechnet.
Danach berechnet sich, was und ob Du Leistung erhältst.

Persönliche Anmerkung aus eigener Erfahrung:
Wieso heiratet Ihr nicht wenn Ihr zusammenleben wollt.
Deine Freundin geht arbeiten und Du betreust Kind und den Haushalt.
Bei Schichtdienst wird es eh ein Balanceakt mit Kinderbetreuung.
Bei uns und 2 Kindern hat sich das bewährt.

Gruß :)

Verfasst: 07.02.2006 14:53
von Nashman
DjTermi hat geschrieben:Hallo, was das Amt sagt ihr müsst das mitteilen. Oder Du musst Dir selbst eine Wohnung suchen. Würdest Du arbeiten und deine Frau/Freundin bleibt zu Hause ist das genau so. Es ist keine Befriedigende Antwort, aber so ist das LEIDER nun mal.


Wo kommst Du denn überhaupt her ? Neue oder alte Bundesländer ?
also wenn ich mir selbst ne wohnung suche und auszieh bleibt alles beim alten?

Verfasst: 07.02.2006 14:58
von Nashman
gut erstmal danke für eure antworten? hab da noch eine. wir haben ne große wohnung mit fremdenzimmer im dachgeschoss,weiß einer wie das mit untermieter vertrag ausschaut um so vielleicht das alles zu umgehen? ich mein was sind denn die voraussetzungen für ne untermieter vertrag?Ist ja auch alles scheisse zwecks dem kleinen weil meine freundin schichtet und so. Heiraten na ich weiß nicht. :?

Verfasst: 07.02.2006 16:33
von Flunk
Hallo Nashmann
also wenn ich mir selbst ne wohnung suche und auszieh bleibt alles beim alten?
Suchst Du hier nach irgendwelchen Tricks ?
Der einzige Trick den die Gemeinschaft akzeptieren könnte, ist das Du wie Melinde schon sagte, Deine Freundin heiratest.

1500,- und Kindergeld wenn das nicht aussreicht, dann nutzen die paar Euros vom Amt auch nicht mehr.
Oder brauchst Du unbedingt eigenes Taschengeld.

Es gibt Leute die von wesentlich weniger leben müssen.
Wenn Ihr mit dem Geld nicht hinkommt dann heisst es den Gürtel enger schnallen.

Wenn Du irgendeinen Trick anwenden möchtest um zu umgehen das Ihr als eheähnliche Gemeinschaft wie eine Familie mit der Pflicht
gegenseitig zum Unterhalt zählt , dann sollte Dir bewusst sein das dort sicherlich genau geprüft werden wird.

Meine persönliche Meinung ist das Ihr genügend Geld habt um auch ohne ALG 2 Leistungen auskommen zu können.
Tricks wie Untermietverträge oder ausziehen möchte ich hier nicht fördern.

Was man bei einem Untermietvertrag beachten wurde hier schon mal diskutiert.

Untermietvertrag


Grüße und viel Glück mit Deiner Familie

Grüße Flunk