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Umzug d. Partners aus einer anderen Stadt

Verfasst: 07.02.2006 11:13
von Franca
Hallo an Alle,

ich habe schon so Einiges hier im Forum gefunden, aber durch manche Beiträge stellen sich mir neue Fragen.

Kurzinfo über den Stand der Dinge: Mein Freund und ich haben die Fernbeziehung satt und so wird er nun aus Lübeck zu mir nach Berlin ziehen. Wir sind leider beide AlG II Empfänger.

Ursprünglich hatten wir vor, ihm vorerst eine eigene Wohnung in Berlin zu suchen, was jedoch, wenn man auf die Finanzen schaut, eher quatsch ist, da es in kürzester Zeit wohl eh auf einen Zusammenzug hinauslaufen würde. Also haben wir beschlossen, daß er zu mir in die Wohnung zieht.

Nun zu meinen Fragen:

Reicht es für das Jobcenter in Berlin aus, wenn er bei mir polizeilich gemeldet ist oder muß er im Mietvertrag als Gleichberechtigter Mieter aufgeführt sein?

Ich habe in einem anderen Forumsbeitrag gelesen, daß wir beide dann eine 10%ige Kürzung des Geldes bekommen werden... davon habe ich vorher noch nie was gehört... ist es also wahr, daß wir statt der 345 Euro nur noch 310,50 Euro pro Person bekommen? Oder gibt es doch noch Hoffnung, irgendwie jeweils 345 Euro zu erhalten? Ich meine, man kommt ja so schon kaum über die Runden! :(

Ich weiß, daß auch ich dann eine Änderungsmitteilung an das Jobcenter schicken muß, aber gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Ist es möglich, daß er keinen Mietzahlung bekommt und ich weiterhin die Miete komplett oder wird das generell gesplittet? Ist ja eigentlich quatsch, denn die Miete geht ja von meinem Konto ab! (Außerdem wollte ich ihn nicht mit in den Mietvertrag aufnehmen, wenn nicht notwendig ... siehe 1. Frage)

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten

Gruß Franca

Verfasst: 07.02.2006 11:40
von Melinde
Hallo Franca
Wenn Dein Freund mit in Deiner Wohnung angemeldet ist geht ihr zum Amt und gebt die Veränderung dort bekannt.
Ich gehe mal davon aus, das ihr dort auch als Paar auftretet, eine eheähnliche Gemeinschaft.
Es gibt dann eine neue Berechnung, in der ihr beide gemeinsam mit Einkommen und Vermögen(soweit vorhanden) berücksichtigt werdet.
Der Regelsatz reduziert sich bei beiden auf ca. 311,00€ pro Person.
Im Mietvertrag muss er nicht stehen, der Vermieter sollte aber über einen weiteren Bewohner informiert werden.
Es ist möglich, daß dann die Nebenkostenabschläge bei den personenbezogen abgerechneten Kosten angepasst werden weil der Verbrauch und damit die Kosten steigen. Ein Vermieter hat im Allgemeinen wenig Möglichkeiten den Zuzug eines Partners zu verbieten, tun die auch selten nach meiner Erfahrung.
Mein Sohn ist auch kürzlich zu seiner Lebensgefährtin in die Wohnung gezogen, da haben beide das bisherige Konto für den Zahlungsverkehr so gelassen. Von da geht auch Miete ab.
Hoffe, das Dir geholfen wurde und wünsche Euch beiben
ein glückliches Zusammenleben und das Ihr bald einen guten Arbeitsplatz findet.
Gruß

Verfasst: 07.02.2006 11:47
von Franca
Was wäre denn, wenn wir nicht als Paar auftreten?

Ja, mit der Hausverwaltung hab ich schon gesprochen, denen ist es egal, ob ich ihn als 2. Hauptmieter mit eintrage oder nur schriftlich sein Mitwohnen bekannt gebe, dann würde ich nur einen Anhang zum Mietvertrag bekommen.

Nebenkostenabschläge werden evtl. angepasst? Heißt das jetzt, daß dann die Miete steigt? Oder hab ich was falsch verstanden?

Ja Glück bei der Jobsuche kann ich echt gebrauchen ... habe 4 Jahre in Österreich gelebt und bin nun seit einem Jahr zurück in Deutschland ... hätte niemals gedacht, daß es soooo schwer werden würde, mit einer Ausbildung, guten Arbeitszeugnissen, Berufserfahrung, 100 % Flexibilität(also Kinderlos) eine Arbeit zu finden. Bin jetzt 30 Jahre und doch für die Arbeitsaufnahme im besten Alter denke ich. Was soll man noch tun ... mehr als täglich bewerben geht ja nicht. Tja, Glück gehört wohl einfach bei der wirtschaftlichen Lage auch dazu. :(

Verfasst: 07.02.2006 12:45
von Melinde
Hallo Franca
Wenn ihr nicht als Paar gelten wollt und somit beide den Regelsatz von 345,00€ bekämt müsst ihr auf verschiedenes achten.
Dein Freund muss als Untermieter mit entsprechendem Vertrag bei Dir einziehen. Untermietgenehmigung der Hausverwaltung muß vorliegen.
Der gesamte Haushalt muß so gestaltet sein, daß quasi zwei getrennte Haushalte in der Wohnung sind. Dann könntet ihr als Wohngemeinschaft und nicht als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden.
Die Untermiete geht dann auf Dein Konto, Deine Miete wie gehabt so weiter. Kein gemeinsames Konto oder anderes. Wie halt zwei völlig fremde Menschen, von denen der eine beim anderen zur Untermiete wohnt.
Was ich Dir jetzt hier geschrieben habe soll aber nicht so aussehen wie Anleitung zum Schummeln. Wenn ihr euer Leben gemeinsam gestalten wollt bringt es viel Stress, so zu tun als hätte man nichts miteinander zu tun.
Die Miete war nicht gemeint. Es ist nur so, daß bei der jährlichen Abrechnung die einzelnen Posten nach einem Umlageschlüssel berechnet werden. Entweder gibt es Meßgeräte oder es wird nach Wohnfläche, umbautem Raum oder nach Personen abgerechnet.
Zieht noch jemand zu, erhöhen manche Vermieter etwas, damit am Ende keine hohe Nachzahlung entsteht. Ist halt verschieden.
Gruß

Verfasst: 07.02.2006 13:12
von Franca
Vielen Dank für Deine raschen Antworten! Also ich glaube Untermiete ... nee, daß ist wirklich blöd. Würde bei mir auch nicht gehen, da ich nur zwei Zimmer habe und die Küche vom Wohnzimmer abgeht. Naja... wir wollen ja eh nicht bescheißen, nur einfach alles auf die Reihe bekommen.. haben halt schon bissi Angst davor, ob alles klappt. (Dann eben nur 311 Euro pro Person) :(

Also nochmals Vielen Dank!!!

Verfasst: 07.02.2006 13:19
von Melinde
Hallo Franca
Wird schon alles klappen, keine Bange.
Weiterhin Alles Gute und schönen Tag noch.