Vager Verdacht reicht nicht für Hausbesuchbei AlGII Bezieher
Verfasst: 07.02.2006 07:43
So, ich glaube das wird einige intressieren !
Ein vager Verdacht auf falsche Angaben reicht nach einem Beschluss des hessischen Landessozialgerichts nicht für einen Hausbesuch bei Empfängern von Arbeitslosengeld II (AlG II) aus. Die Unverletzlichkeit der Wohnung sei ein hohes Gut. Deshalb müssten AlG II-Bezieher nur dann Besuche der Arbeitsagentur oder der Kommune erlauben, wenn berechtigte Zweifel an den Angaben des Betroffenen bestünden und diese Zweifel mit einem Hausbesuch geklärt werden könnten, heißt es in einem am Montag in Darmstadt veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Das Gericht gab einer 64 Jahre alten Frau aus Wiesbaden recht. (Az: L 7 AS 1/06 ER)
Ein vager Verdacht auf falsche Angaben reicht nach einem Beschluss des hessischen Landessozialgerichts nicht für einen Hausbesuch bei Empfängern von Arbeitslosengeld II (AlG II) aus. Die Unverletzlichkeit der Wohnung sei ein hohes Gut. Deshalb müssten AlG II-Bezieher nur dann Besuche der Arbeitsagentur oder der Kommune erlauben, wenn berechtigte Zweifel an den Angaben des Betroffenen bestünden und diese Zweifel mit einem Hausbesuch geklärt werden könnten, heißt es in einem am Montag in Darmstadt veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Das Gericht gab einer 64 Jahre alten Frau aus Wiesbaden recht. (Az: L 7 AS 1/06 ER)