Vager Verdacht reicht nicht für Hausbesuchbei AlGII Bezieher

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Vager Verdacht reicht nicht für Hausbesuchbei AlGII Bezieher

Beitrag von DjTermi »

So, ich glaube das wird einige intressieren !
Ein vager Verdacht auf falsche Angaben reicht nach einem Beschluss des hessischen Landessozialgerichts nicht für einen Hausbesuch bei Empfängern von Arbeitslosengeld II (AlG II) aus. Die Unverletzlichkeit der Wohnung sei ein hohes Gut. Deshalb müssten AlG II-Bezieher nur dann Besuche der Arbeitsagentur oder der Kommune erlauben, wenn berechtigte Zweifel an den Angaben des Betroffenen bestünden und diese Zweifel mit einem Hausbesuch geklärt werden könnten, heißt es in einem am Montag in Darmstadt veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Das Gericht gab einer 64 Jahre alten Frau aus Wiesbaden recht. (Az: L 7 AS 1/06 ER)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Quelle?
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

ICh Arbeite beim Arbeitsamt, und da habe ich heute diese Meldung bekommen. Das ist ein Gerichtsurteil.....
Kann als Quelle schlecht unsere Geschäftsführung rein setzen oder *fg
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Benutzeravatar
Flunk
Site Admin
Beiträge: 780
Registriert: 15.04.2005 16:24
Wohnort: Thalheim im Erzgebirge

Beitrag von Flunk »

@Ralf Hagelstein

Hier kann man es nachlesen

Hausbesuche

Ich habe hier mal direkt auf die PDF verlinkt Dein Link ging bei mir nicht .

Nun stellt sich wieder die Frage ob denn die Sachbearbeiter sich an dieses Urteil halten wie es ja gefordert wurde von der Bundesjustizministerin.

Diskussion hierzu hier
Befolgung von Gerichtsentscheidungen

Grüße Flunk

p.s Ich nehme den Link mal in die Linksammlung auf
Antworten