So, ich glaube das wird einige intressieren !
Ein vager Verdacht auf falsche Angaben reicht nach einem Beschluss des hessischen Landessozialgerichts nicht für einen Hausbesuch bei Empfängern von Arbeitslosengeld II (AlG II) aus. Die Unverletzlichkeit der Wohnung sei ein hohes Gut. Deshalb müssten AlG II-Bezieher nur dann Besuche der Arbeitsagentur oder der Kommune erlauben, wenn berechtigte Zweifel an den Angaben des Betroffenen bestünden und diese Zweifel mit einem Hausbesuch geklärt werden könnten, heißt es in einem am Montag in Darmstadt veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Das Gericht gab einer 64 Jahre alten Frau aus Wiesbaden recht. (Az: L 7 AS 1/06 ER)
Vager Verdacht reicht nicht für Hausbesuchbei AlGII Bezieher
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Vager Verdacht reicht nicht für Hausbesuchbei AlGII Bezieher
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ICh Arbeite beim Arbeitsamt, und da habe ich heute diese Meldung bekommen. Das ist ein Gerichtsurteil.....
Kann als Quelle schlecht unsere Geschäftsführung rein setzen oder *fg
Kann als Quelle schlecht unsere Geschäftsführung rein setzen oder *fg
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
@Ralf Hagelstein
Hier kann man es nachlesen
Hausbesuche
Ich habe hier mal direkt auf die PDF verlinkt Dein Link ging bei mir nicht .
Nun stellt sich wieder die Frage ob denn die Sachbearbeiter sich an dieses Urteil halten wie es ja gefordert wurde von der Bundesjustizministerin.
Diskussion hierzu hier
Befolgung von Gerichtsentscheidungen
Grüße Flunk
p.s Ich nehme den Link mal in die Linksammlung auf
Hier kann man es nachlesen
Hausbesuche
Ich habe hier mal direkt auf die PDF verlinkt Dein Link ging bei mir nicht .
Nun stellt sich wieder die Frage ob denn die Sachbearbeiter sich an dieses Urteil halten wie es ja gefordert wurde von der Bundesjustizministerin.
Diskussion hierzu hier
Befolgung von Gerichtsentscheidungen
Grüße Flunk
p.s Ich nehme den Link mal in die Linksammlung auf