Angebot zum 1 Euro Job
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Angebot zum 1 Euro Job
Hallo,
ich arbeite 42 Stunden im Monat.
Dafür verdiene ich 350 Euro.
Das Arbeitsamt hat mir einen 1 Euro angeboten, aber ich möchte gerne bei meinem Beruf bleiben.
Ich bin 55 Jahre alt und dazu bekomme ich Hartz 4
Meine Frage ist ob ich dem Angebot absagen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Eum3l
ich arbeite 42 Stunden im Monat.
Dafür verdiene ich 350 Euro.
Das Arbeitsamt hat mir einen 1 Euro angeboten, aber ich möchte gerne bei meinem Beruf bleiben.
Ich bin 55 Jahre alt und dazu bekomme ich Hartz 4
Meine Frage ist ob ich dem Angebot absagen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Eum3l
Hallo,
das kann man so Pauschal gar nicht sagen. Das ist auch eine Sache vom Arbeitsvermittler.
Die frage ist: Wie lange soll dies am Tag gehen 8 , 6 oder 4 Std. ? Darum würde ich am besten raten mit den Vermittler zu sprechen.
Mann sagt zwar: Nebenverdienst geht vor. Aber wie gesagt lieber fragen….
das kann man so Pauschal gar nicht sagen. Das ist auch eine Sache vom Arbeitsvermittler.
Die frage ist: Wie lange soll dies am Tag gehen 8 , 6 oder 4 Std. ? Darum würde ich am besten raten mit den Vermittler zu sprechen.
Mann sagt zwar: Nebenverdienst geht vor. Aber wie gesagt lieber fragen….
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo eum,
also ich glaube auch nicht das du das absagen kannst, solange dir das Amt noch Leistungen zubilligt, bist du verpflichtet solche Angebote anzunehmen.
Gruß Daniel
also ich glaube auch nicht das du das absagen kannst, solange dir das Amt noch Leistungen zubilligt, bist du verpflichtet solche Angebote anzunehmen.
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
Sie bekommt aber dann ja weniger als wie das was sie jetzt bekommen würde. Es ist so das Sie ihn nicht anhemen muss , wenn Sie den nebenjob hat ! Viele sagen das Sie einen 400 € in aussucht haben , damit Sie den 1 € job nicht annehmen müssen, aber in diesen fall hat Sie ihn ja, also brauch Sie den auch nicht annhemen. ***Suche gerade noch nch § der das sagt ** Aber das SGB ist gross Und ich habe gerade Pause..
ABER WIE GESAGT DAS IST EINE SACHE DES ARBEITSVERMITTLER ER MUSS DAS ENDSCHEIDEN
ICH WÜRDE ES IHR DEN 1€ NICHT GEBEN !
Also verflichtet ist Sie nicht !
ABER WIE GESAGT DAS IST EINE SACHE DES ARBEITSVERMITTLER ER MUSS DAS ENDSCHEIDEN
ICH WÜRDE ES IHR DEN 1€ NICHT GEBEN !
Also verflichtet ist Sie nicht !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
hmm brauchst Du nicht, da Teilzeitstellen vor 1 € geht... Sollte es wirklich zu schwierigkeiten kommen, sprech mich noch mal an.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Da sind aus dem SGB II folgende Paragraphen zu nennen:
§ 1
§ 3
§ 14
§ 15
§ 16
Alles hier nachzulesen: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
§ 1
§ 3
§ 14
§ 15
§ 16
Alles hier nachzulesen: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
ich wurde beim Arbeitsamt zur besprechung eingeladen um einen 1 Euro Job.
ich bin dahin gegangen und habe ihm gesagt das ich 42 Stunden im Monat beschäftigt bin und das ich nich gerne einen 1 Euro Job haben möchte sonder oder beim meinem alten bleiben oder einen normalen Job.
Ich habe ihm erklärt das im SGB II steht das nur die Leute ohne Beschäftigung einen 1 Euro bekommen sollen
dazu:
§ 1
§ 3
§ 14
§ 15
§ 16
und darauf hat er mich angeschriehen und mich aus dem Zimmer rausgeschmissen.
Ich weiß nich was ich jetzt tun soll, sonst kürzen sie mir mein Unterhalt (Harz 4)
mfg
Eum3l
ich bin dahin gegangen und habe ihm gesagt das ich 42 Stunden im Monat beschäftigt bin und das ich nich gerne einen 1 Euro Job haben möchte sonder oder beim meinem alten bleiben oder einen normalen Job.
Ich habe ihm erklärt das im SGB II steht das nur die Leute ohne Beschäftigung einen 1 Euro bekommen sollen
dazu:
§ 1
§ 3
§ 14
§ 15
§ 16
und darauf hat er mich angeschriehen und mich aus dem Zimmer rausgeschmissen.
Ich weiß nich was ich jetzt tun soll, sonst kürzen sie mir mein Unterhalt (Harz 4)
mfg
Eum3l
jaa aber was soll ich jetzt machen.
er hat mich angeschriehen, und hat mich nur rausgeworfen...ich denke mal er hat nich mal das Recht mich rauszuwerfen aber ich weiß jetzt nich mehr was ich als nächstes machen soll
ps: kann mir jemand sagen ob ich wirklich im Recht bin, weil er meint das ich zu wenig arbeite
mfg
Eum3l
er hat mich angeschriehen, und hat mich nur rausgeworfen...ich denke mal er hat nich mal das Recht mich rauszuwerfen aber ich weiß jetzt nich mehr was ich als nächstes machen soll
ps: kann mir jemand sagen ob ich wirklich im Recht bin, weil er meint das ich zu wenig arbeite
mfg
Eum3l
Ab sofort 41 Std, mit Papier stapeln und Bleistift anspitzen was wir den ganzen tag nur machen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.