Angebot zum 1 Euro Job

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Eum3l
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Angebot zum 1 Euro Job

Beitrag von Eum3l »

Hallo,

ich arbeite 42 Stunden im Monat.
Dafür verdiene ich 350 Euro.
Das Arbeitsamt hat mir einen 1 Euro angeboten, aber ich möchte gerne bei meinem Beruf bleiben.
Ich bin 55 Jahre alt und dazu bekomme ich Hartz 4
Meine Frage ist ob ich dem Angebot absagen kann.



Mit freundlichen Grüßen

Eum3l
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
das kann man so Pauschal gar nicht sagen. Das ist auch eine Sache vom Arbeitsvermittler.
Die frage ist: Wie lange soll dies am Tag gehen 8 , 6 oder 4 Std. ? Darum würde ich am besten raten mit den Vermittler zu sprechen.
Mann sagt zwar: Nebenverdienst geht vor. Aber wie gesagt lieber fragen….
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Daniel81
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Beitrag von Daniel81 »

Hallo eum,

also ich glaube auch nicht das du das absagen kannst, solange dir das Amt noch Leistungen zubilligt, bist du verpflichtet solche Angebote anzunehmen.

Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html

Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Sie bekommt aber dann ja weniger als wie das was sie jetzt bekommen würde. Es ist so das Sie ihn nicht anhemen muss , wenn Sie den nebenjob hat ! Viele sagen das Sie einen 400 € in aussucht haben , damit Sie den 1 € job nicht annehmen müssen, aber in diesen fall hat Sie ihn ja, also brauch Sie den auch nicht annhemen. ***Suche gerade noch nch § der das sagt ** Aber das SGB ist gross :P Und ich habe gerade Pause..

ABER WIE GESAGT DAS IST EINE SACHE DES ARBEITSVERMITTLER ER MUSS DAS ENDSCHEIDEN

ICH WÜRDE ES IHR DEN 1€ NICHT GEBEN !

Also verflichtet ist Sie nicht !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Eum3l
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Beitrag von Eum3l »

@DjTermi
könnten sie mir bitte den § raussuchen damit ich dem Amt das vorlegen kann als beweis?

weil ich habe schon gesucht aber nichts gefunden.

Großen Danke

mfg
Eum3l
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

hmm brauchst Du nicht, da Teilzeitstellen vor 1 € geht... Sollte es wirklich zu schwierigkeiten kommen, sprech mich noch mal an.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Eum3l
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Beitrag von Eum3l »

das Problem ist es gibt Probleme darum brauche ich den Paragraph § um es den vorzulegen weil ich gerne bei meinem nebenjob bleiben würde.

Darum bitte ich um Hilfe


mfg
Eum3l
Gast

Beitrag von Gast »

Da sind aus dem SGB II folgende Paragraphen zu nennen:

§ 1
§ 3
§ 14
§ 15
§ 16

Alles hier nachzulesen: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
Eum3l
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Beitrag von Eum3l »

ich wurde beim Arbeitsamt zur besprechung eingeladen um einen 1 Euro Job.
ich bin dahin gegangen und habe ihm gesagt das ich 42 Stunden im Monat beschäftigt bin und das ich nich gerne einen 1 Euro Job haben möchte sonder oder beim meinem alten bleiben oder einen normalen Job.

Ich habe ihm erklärt das im SGB II steht das nur die Leute ohne Beschäftigung einen 1 Euro bekommen sollen
dazu:
§ 1
§ 3
§ 14
§ 15
§ 16

und darauf hat er mich angeschriehen und mich aus dem Zimmer rausgeschmissen.


Ich weiß nich was ich jetzt tun soll, sonst kürzen sie mir mein Unterhalt (Harz 4)

mfg
Eum3l
michael73
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Beitrag von michael73 »

Die Reaktion hatte ich erwartet, aber wenn Du im Recht bist, dann bist Du im Recht, und ich denke nicht, dass sie Dir diesbezüglich die Leistung kürzen können :) :) :) :)
ALGII geschädigt - aber das vom Feinsten
Eum3l
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Beitrag von Eum3l »

jaa aber was soll ich jetzt machen.

er hat mich angeschriehen, und hat mich nur rausgeworfen...ich denke mal er hat nich mal das Recht mich rauszuwerfen aber ich weiß jetzt nich mehr was ich als nächstes machen soll


ps: kann mir jemand sagen ob ich wirklich im Recht bin, weil er meint das ich zu wenig arbeite

mfg
Eum3l
shinka
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Beitrag von shinka »

verlang seinen vorgesetzten zu sprechen, das hat auch schon wunder vollbracht, schilder dem die situation, der wird dich sicher nicht anschreien, sondern, bei guter argumentation, dir das recht geben
shinka
Beiträge: 4
Registriert: 27.11.2005 15:17

Beitrag von shinka »

ach und wenn du wirklich deine 40-42 stunden die woche arbeitest, dann ist das definitiv nicht zu wenig, frag den arbeitsvermittler mal, wie lange er in der woche WIRKLICH arbeitet :P
neben papier stapeln und bleistift anspitzen meine ich
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ab sofort 41 Std, mit Papier stapeln und Bleistift anspitzen was wir den ganzen tag nur machen ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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