Hilfe!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Gast

Hilfe!

Beitrag von Gast »

Hallo zusammen!

Ich hätte eine Frage zu folgendem Fall:

Ich bin 22 Jahre jung und ende des Monats 1 Jahr (traurig aber wahr) arbeitslos. Ich wohne noch zu Hause. Ich wohne zusammen in einem Haushalt mit....

meinem Vater - Frührentner und auf 400 Euro-Basis tätig
meiner Mutter - Hausfrau und Putzkraft - 400 Euro
meinem Bruder - 25 Jahre alt, vollbeschäftigt
meiner Schwester - 17 Jahre ..im Ausbildungsverhältniss

Meine Frage ist jetzt folgende. Meiner Mutter hat Angst, dass wenn ich HartzIV beantrage, meine Eltern sämtliche Vermögenswerte usw. auflisten müssen. Meine Frage..ist das wahr? Zudem...müssten meine Eltern finanziell für mich aufkommen? Oder gar meine Geschwister?

Wenn ja.....wo wohnen wir?!?

Besten Dank im vorraus!

Grüße aus Freiburg
Gast

Beitrag von Gast »

Deine Eltern müssen nicht für dich aufkommen .
Schließlich bist Du nicht mit ihnen verheiratet . Du lebst auch nicht mit ihnen in einer
Partnerschaft , so als wenn du mit Deinem Freund / Mann zusammenleben würdest .
Somit gehören sie nicht mit zu Deiner Bedarfsgemeinschaft .
Ich würde Dir empfehlen , einen Mietertrag (wenn auch nur pro forma) mit Deinen Eltern
abzuschließen, dann bekommst du zusätzlich zu Deiner Grundsicherung 331/345 Euro
noch etwas Mietzuschuß .
Gast

Beitrag von Gast »

Anonymous hat geschrieben:Deine Eltern müssen nicht für dich aufkommen .
Schließlich bist Du nicht mit ihnen verheiratet . Du lebst auch nicht mit ihnen in einer
Partnerschaft , so als wenn du mit Deinem Freund / Mann zusammenleben würdest .
Somit gehören sie nicht mit zu Deiner Bedarfsgemeinschaft .
Ich würde Dir empfehlen , einen Mietertrag (wenn auch nur pro forma) mit Deinen Eltern
abzuschließen, dann bekommst du zusätzlich zu Deiner Grundsicherung 331/345 Euro
noch etwas Mietzuschuß .
Danke erstmal.....

Soweit ich weiss müssen meine Eltern aber trotzdem Angaben in den Formularen machen.
Welchen Sinn und Zweck hat das?
Antworten