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würde es genehmigt werden ja o.nein? Hilfe dringend!
Verfasst: 04.02.2006 20:57
von Suzi21
Hallo
habe mal eine Frage an euch! Muss aus psychischen problemen in eine andere Wohnung ziehen da es nicht mehr tragbar ist hier wohnen zu bleiben! Gehe auch gruppen therapie und rehaverfahren läuft! Artzt hat es auch als erforderlich angesehen hier aus zu ziehen! Wie muss ich jetz beim JobCenter vorgehen? meine jetzige wohnung kostet 210€ ohne nachtspeicher und strom! Die die ich jetz bekommen könnte kostet 322warm mit waaser strom un heizung mit inbegriffen! Würde das arbeitsamt das genehmigen?? Bitte helft mir! bdanke
Verfasst: 04.02.2006 22:35
von Melinde
Guten Abend Suzi21
Was genehmigt würde kann Dir nur Dein Amt genau sagen.
Wenn ein Arzt zu dem Umzug rät wäre es gut, Du gehst mit dem Attest und den Unterlagen über die gewünschte Wohnung zum Amt.
Miete mit Nebenkosten sollten getrennt von Heizkosten und Strom darin aufgeführt sein. Strom musst Du sowieso vom Regelsatz bezahlen.
Den Mietvertrag aber voher nicht ohne Genehmigung unterschreiben.
Wünsche Dir Alles Gute und das es Dir bald besser geht.
Gruß
Verfasst: 05.02.2006 12:46
von Suzi21
wenn dem amt ja nicht mehr kosten entstehen wie jetzt dann müsste das doch eigentlich in ordnung gehen! will ja auch keine umzugskosten und sowas haben! Oder nicht? hilfe
Verfasst: 05.02.2006 22:17
von Melinde
Hallo Suzi21
Die Entscheidung kann Dir hier niemand vorhersagen.
Wenn die neue Wohnung nicht teurer ist kann ich mir schlecht vorstellen warum es nicht klappen sollte.
Frag´am besten gleich morgen beim Amt nach, dann weißt Du Bescheid. Ich kann verstehen wie belastend diese Unsicherheit für Dich ist, aber wie gesagt kann diese Frage nur das Amt beantworten.
Wünsche Dir viel Glück
Gruß
Verfasst: 06.02.2006 08:40
von DjTermi
für einen Bezieher von ArbeitslosengeldII ist folgendes Problem in doppelter Hinsicht relevant: Ist er Mieter, so werden ihm seine Miet- und Nebenkosten nur dann bezahlt, wenn er "angemessen" wohnt.
Was nun genau "angemessen" ist, hängt laut Bundesagentur für Arbeit von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Die Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus können demnach als Richtwerte betrachtet werden — und diese gestehen einem Single 45 bis 50 Quadratmeter zu.
In deinen Fall ist es was Du 45 qm Grundmiete 177,30 Nebenkosten 80,55
Höchstgrenze 257,85 € hast !
Dazu werden die Heizkosten in angemessener Höhe übernommen !!
Bevor Du einen Mietvertrag unterschreibst, ist vorab ein Mietangebot einzureichen. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
DIESE ANGABEN SIND FÜR NRW !
Verfasst: 06.02.2006 12:22
von Gast
DjTermi hat geschrieben:DIESE ANGABEN SIND FÜR NRW !
Quelle?
Verfasst: 06.02.2006 14:40
von DjTermi
Was meinst du mit Quelle ? Ich Sitze direkt vor Ort an der Quelle

Verfasst: 06.02.2006 15:04
von Melinde
Sei gegrüßt DjTermi
Auch von mir ein Herzliches Willkommen.
Es ist gut wenn ein kompetenter Ratgeber
hier Unterstützung geben kann der tagtäglich
mit dem Thema befasst ist.
Es ist schön, wenn "jemand von der Quelle"
als hilfreiches Gegenüber erlebt wird, viele machen
leider auch andere Erfahrungen.
Aber es gibt überall solche und so´ne
auf beiden Seiten des Schreibtisches.
Laß Dich nicht verwirren.
Schönen Tag noch mit freundlichen Mitmenschen.
Gruß Melinde
Verfasst: 06.02.2006 15:13
von DjTermi
Ich grüße Dich zurück

) Ich weiss das auch unter uns ( Mitarbeiter) echte AR... sind das habe ich schon mit bekommt. Ich hoffe aber das ihr nicht diese erfahrungen nur macht ! Es gibt auch andere Leute, glaubts MIR

)
Verfasst: 10.02.2006 10:19
von Suzi21
DjTermi hat geschrieben:für einen Bezieher von ArbeitslosengeldII ist folgendes Problem in doppelter Hinsicht relevant: Ist er Mieter, so werden ihm seine Miet- und Nebenkosten nur dann bezahlt, wenn er "angemessen" wohnt.
Was nun genau "angemessen" ist, hängt laut Bundesagentur für Arbeit von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Die Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus können demnach als Richtwerte betrachtet werden — und diese gestehen einem Single 45 bis 50 Quadratmeter zu.
In deinen Fall ist es was Du 45 qm Grundmiete 177,30 Nebenkosten 80,55
Höchstgrenze 257,85 € hast !
Dazu werden die Heizkosten in angemessener Höhe übernommen !!
Bevor Du einen Mietvertrag unterschreibst, ist vorab ein Mietangebot einzureichen. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
DIESE ANGABEN SIND FÜR NRW !
Also darf ne Grundmiete von 217,30 € haben.. qm² zahl spielt überhaupt keine Rolle! Alles was über die 217,30€ geht muss ich selbst tragen!