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Fragen zu dem Zusammenzug zweier Hartz 4 Empfänger...

Verfasst: 04.02.2006 15:33
von Falci_Meister87
Hallo, ich habe dieses Forum durch zufall gefunden und ich hoffe das Sie mir ein Paar Fragen beantworten können.

Und zwar geht es darum, meine Freundin und ich sind beide 18 Jahre alt und arbeitslos.... ich seid November 2005 und beziehen beide Harz 4 und unser Kindergeld.

1. Frage: Wie lange bekommt man als Harz 4 empfänger bei längerer Arbeitslosigkeit Kindergeld gezahlt??

Sie wohnt im Westen und ich im Osten Deutschlands, deswegen haben wir beschlossen zusammen zu ziehen also in den Osten.

2. Frage: Gibt es Unterschiede in Sachen Harz 4 bei Ost und West???

3. Frage: wieviel Wohnraum steht uns denn zur Verfügung???

4. Frage: was ändert sich noch wenn wir 2 Zusammen gezogen sind, bekommen wir weniger Geld als wenn wir einzeln wohnen oder bleibt es gleich oder wird es sogar mehr

5. Frage: mit wieviel Geld könnten wir maximal rechnen???

6. Frage: Ist noch etwas bei diesem Vorhsben des Zusammenzugs zu beachten????


Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antworten!

MFG

Verfasst: 04.02.2006 15:53
von Daniel81
Hallo Falci,

Zu Frage 1.)

Kindergeld wir gezahlt bis zum 18 Lebensjahr, sollten die Zahlungen weiterlaufen hängt dies von weiteren Vorraussetzungen ab.
Das Kindergeld wird auf das hartz Geld angerechnet.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f9840.htm

Zu Frage 2.)

Regelsatz Ost: 331 Euro
Regelsatz West: 345 Euro (gilt für Alleinstehende)

an Juli 2006 soll der Ost Tarif an den Westen angeglichen werden.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrec ... eld-II.htm

Zu Frage 3.)

Kann ich nicht beantworten,da ich nicht weiß wo sie wohnen

Zu Frage 4.)

Paare erhalten 90% der Regelleistung somit habt ihr also weniger.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrec ... eld-II.htm

Zu Frage 5.)

Regelsatz (2 x) + Miete = ???

Zu Frage 6.)

Sollte mal einer von euch Arbeit bekommen, und angemessen verdienen,
so könnte es sein, das für den anderen aufgekommen werden muss!
Das sagt euch aber das Arbeitsamt.

Verfasst: 04.02.2006 16:03
von Falci_Meister87
Danke das war schon sehr hilfreich.... ich wohne in Dresden... der Frage 3 Betreffend....

Noch eine Andere Frage.... in meinem Haus sind noch wohnungen meiner größe frei.... sie könnte also auch da einziehen.... haltet ihr das für eine bessere Lösung???? Als das des entgültigem zusammen zug... denn 10% weniger bei nur 331€ ist schon etwas happig...

Verfasst: 04.02.2006 16:06
von Falci_Meister87
also können wir das kindergeld eigentlich vergessen oder????

Verfasst: 04.02.2006 16:17
von Daniel81
Hallo Falci

zu Frage 3):

http://www.mdr.de/ratgeber/reformen/161 ... l#absatz11

Zu deiner anderen Frage, kann ich dir nicht viel sagen, es könnte durchaus sein, aber ich weiß jetzt nicht, da ihr beide schon ein Kind habt, ob die Bundesagentur euch deswegen in eine eheänliche Gemeinschaft stopft.

Gruß Daniel

Verfasst: 04.02.2006 16:40
von Falci_Meister87
Neeeeeee um himmelswillen..... haben noch Kein Kind!!!!!

Verfasst: 04.02.2006 16:41
von Falci_Meister87
Das kindergeld war auf meine freundin und mich bezogen.... da mein vater sowas sagte das ich zu dem hatz 4 also 331€ noch 150€ kindergeld bekomme....

Verfasst: 04.02.2006 16:44
von Daniel81
Hallo,

Lach, das neeeee kam jetzt aber promt.
Tut mir leid, ich dachte ihr seit schon Eltern, sah in deiner Fragestellung so aus. Wie gesagt es gibt bestimmte Vorraussetzungen zur Weiterzahlung des Kindergeldes über 18 Jahren. Am besten mal durchlesen, und denn wirst du ja sehen, ob du Anspruch hättest oder nicht.

Gruß Daniel

Verfasst: 04.02.2006 17:10
von Falci_Meister87
ok.... ich denke damit sind meine Fragen alle beantwortet!! Vielen dank!!!

Verfasst: 04.02.2006 19:26
von Daniel81
No Problem, und viel Glück weiterhin!!!

Daniel