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Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Hallo ich bin seid gestern hier im Forum angemeldet.
Warum ?
Ich möchte euch gerne mit Helfen wenn Fragen zu Hartz4 oder ALG I besteht.
Ich Arbeite selbst beim Arbeitsamt in Duisburg, und kann euch deswegen denke ich mal gute Tipps und Ratschläge geben.
Wer bin ich ?
Ich bin 28 Jahre und stehe somit voll im Leben
Nun freue ich mich auf eure Fragen , einige habe ich ja schon zum teil beantworten können.
Warum ?
Ich möchte euch gerne mit Helfen wenn Fragen zu Hartz4 oder ALG I besteht.
Ich Arbeite selbst beim Arbeitsamt in Duisburg, und kann euch deswegen denke ich mal gute Tipps und Ratschläge geben.
Wer bin ich ?
Ich bin 28 Jahre und stehe somit voll im Leben
Nun freue ich mich auf eure Fragen , einige habe ich ja schon zum teil beantworten können.
Hallo DJ Termi,
na den mal Herzlich Willkommen hier bei uns im Forum. Na denn haben wir ja jetzt einen hier, direkt von der Quelle des Geschehens .
Viel Spass wünsche ich dir.
Daniel
na den mal Herzlich Willkommen hier bei uns im Forum. Na denn haben wir ja jetzt einen hier, direkt von der Quelle des Geschehens .
Viel Spass wünsche ich dir.
Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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Hallo!
Ich habe die Frage bereits im Forum gestellt, habe aber noch keine Antwort bekommen, deshalb frage ich Dich einfach direkt...
angenommen ich habe eine Wohnung die zu teuer, also nicht angemessen ist. Diese Kosten werden ja zunächst ein Jahr sowieso übernommen, auch wenn sie nicht angemessen sind. Ich müsste also eine neue Wohnung suchen nach einem Jahr. Nun finde ich aber Arbeit nach diesem Jahr und bin aber einen Monat später wieder arbeitslos! Kann man dann in der Wohnung wieder für ein Jahr wohnen bleiben die ja eigentlich nicht angemessen ist und bekommt man sie wieder ein Jahr lang bezahlt oder wird dann der Zeitraum angerechnet bevor man einen Monat (z.B.) Arbeit hatte oder zählt das wieder neu???
danke schonmal, falls Du eine Antwort weisst...
Gruß Uwe
Ich habe die Frage bereits im Forum gestellt, habe aber noch keine Antwort bekommen, deshalb frage ich Dich einfach direkt...
angenommen ich habe eine Wohnung die zu teuer, also nicht angemessen ist. Diese Kosten werden ja zunächst ein Jahr sowieso übernommen, auch wenn sie nicht angemessen sind. Ich müsste also eine neue Wohnung suchen nach einem Jahr. Nun finde ich aber Arbeit nach diesem Jahr und bin aber einen Monat später wieder arbeitslos! Kann man dann in der Wohnung wieder für ein Jahr wohnen bleiben die ja eigentlich nicht angemessen ist und bekommt man sie wieder ein Jahr lang bezahlt oder wird dann der Zeitraum angerechnet bevor man einen Monat (z.B.) Arbeit hatte oder zählt das wieder neu???
danke schonmal, falls Du eine Antwort weisst...
Gruß Uwe
Hallo Fatzke,
Unangemessen hohe Aufwendungen (Wohnkosten) werden so lange gezahlt, wie es dem ALG II – Bezieher nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Aufwendungen zu senken. In der Regel, so das Gesetz, soll dies aber höchstens für 6 Monate gelten.
Ist eine Senkung der Wohnkosten für den ALG II – Bezieher nicht möglich, weil es auf dem örtlichen Wohnungsmarkt keine Alternativangebote gibt, weil bezahlbare Wohnungen Mangelware sind, werden die tatsächlichen Wohnkosten weitergezahlt.
Auch wenn eine Reduzierung der Wohnkosten zur Zeit oder auf Dauer unzumutbar ist, müssen unangemessen hohe Wohnkosten weiter übernommen werden. Gründe können hier sein: Alter, Krankheit, Schwangerschaft des ALG II – Beziehers selbst oder beispielsweise auch eines Familienmitgliedes.
Die Wohnkosten können gesenkt werden durch Vermietung oder Untervermietung eines Teils der Wohnung. Soweit dies möglich ist, besteht keine Verpflichtung zum Umzug.
Die Wohnkosten können gesenkt werden durch Umzug in eine kleinere und / oder preiswertere Wohnung.
Das Gesetz gibt dem Mieter kein Sonderkündigungsrecht für seine alte Wohnung und kein Recht zum Vertragsbruch. Das bedeutet, Kündigungsfristen sind einzuhalten, je nach Wohndauer bis zu 12 Monaten. Eine Anpassung der Wohnverhältnisse innerhalb der Regelfrist von 6 Monaten ist hier nicht möglich.
http://www.mieter-themen.de/article1486.html
Gruß Daniel
Unangemessen hohe Aufwendungen (Wohnkosten) werden so lange gezahlt, wie es dem ALG II – Bezieher nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Aufwendungen zu senken. In der Regel, so das Gesetz, soll dies aber höchstens für 6 Monate gelten.
Ist eine Senkung der Wohnkosten für den ALG II – Bezieher nicht möglich, weil es auf dem örtlichen Wohnungsmarkt keine Alternativangebote gibt, weil bezahlbare Wohnungen Mangelware sind, werden die tatsächlichen Wohnkosten weitergezahlt.
Auch wenn eine Reduzierung der Wohnkosten zur Zeit oder auf Dauer unzumutbar ist, müssen unangemessen hohe Wohnkosten weiter übernommen werden. Gründe können hier sein: Alter, Krankheit, Schwangerschaft des ALG II – Beziehers selbst oder beispielsweise auch eines Familienmitgliedes.
Die Wohnkosten können gesenkt werden durch Vermietung oder Untervermietung eines Teils der Wohnung. Soweit dies möglich ist, besteht keine Verpflichtung zum Umzug.
Die Wohnkosten können gesenkt werden durch Umzug in eine kleinere und / oder preiswertere Wohnung.
Das Gesetz gibt dem Mieter kein Sonderkündigungsrecht für seine alte Wohnung und kein Recht zum Vertragsbruch. Das bedeutet, Kündigungsfristen sind einzuhalten, je nach Wohndauer bis zu 12 Monaten. Eine Anpassung der Wohnverhältnisse innerhalb der Regelfrist von 6 Monaten ist hier nicht möglich.
http://www.mieter-themen.de/article1486.html
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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Danke für die Antwort erstmal!
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich selbständig, bzw. freier Mitarbeiter bin und mal einen Monat Einkommen von z.B. 4000 Euro habe aber im nächsten Monat nur 1000 oder garkein Einkommen habe? Habe ich dann Anspruch auf Alg2 wenn mein restliches Vermögen die angemessenen Grenzen nicht überschreitet? Kann ich dann auch einen Monat Alg2 beantragen und den nächsten wieder keines bekommen? Funtkioniert das so sporadisch? Irgendeine Regelung muss es doch auch für Leute wie mich geben um seine Familie durchbringen zu können...
Gruß Uwe
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich selbständig, bzw. freier Mitarbeiter bin und mal einen Monat Einkommen von z.B. 4000 Euro habe aber im nächsten Monat nur 1000 oder garkein Einkommen habe? Habe ich dann Anspruch auf Alg2 wenn mein restliches Vermögen die angemessenen Grenzen nicht überschreitet? Kann ich dann auch einen Monat Alg2 beantragen und den nächsten wieder keines bekommen? Funtkioniert das so sporadisch? Irgendeine Regelung muss es doch auch für Leute wie mich geben um seine Familie durchbringen zu können...
Gruß Uwe
Frage ist, hast du eine ICH AG , oder wie muss ich mir das vorstellen ? Bekommst du existenzgründerzuschuss... Es gibt gewisse zuschüsse doch, aber so sponan Dir das hier alles zu erklären, viel zu komleziert !!!
Rufe mal deine Komune oder die Stelle an, wer bei euch zu ständig ist.
Schriftlich bzw so spontan kann man da keine Auskunft zu geben, viel zu komleziert. Aber ich sage vorab, wenn Du im Monat 1000,-€ mal "NUR" verdienst ist es im Regelsatz ( weiss nicht ´wieviele Kinder Du hast )
Rufe mal deine Komune oder die Stelle an, wer bei euch zu ständig ist.
Schriftlich bzw so spontan kann man da keine Auskunft zu geben, viel zu komleziert. Aber ich sage vorab, wenn Du im Monat 1000,-€ mal "NUR" verdienst ist es im Regelsatz ( weiss nicht ´wieviele Kinder Du hast )
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo,
also ich bin sozusagen eine Ich-Ag. Ich bin seit Januar 2005 fertig mit meinem Studium und seitdem arbeite ich als Freelancer für einige verschiedene Firmen, je nach Auftragslage. Meine Freundin ist schwanger und wird im April unseren Sohn bekommen. Sie arbeitet im Moment auch noch aber auch nur ab und zu, ohne Vertrag. Wir schreiben beide Rechnungen und führen die Umsatzsteuer weiter. Ich würde nun gerne wissen, wie es bei uns geregelt ist, wenn ich wie gesagt mal soviel und mal soviel verdiene. Dann muss ja eigentlich das monatliche Durchschnittseinkommen als Grundlage zur Berechnung genommen werden für Alg2...Oder wird dann jeden Monat geschaut, was ich den letzten Monat "verdient" habe, da gehen ja auch noch absetzbare Kosten ab. Mir scheint das alles SEHR kompliziert und ich habe keine Ahnung, was die Grundlage zur Berechnung in meinem/unserem Fall ist!
Vielen Dank für die Antworten!
Gruß Uwe
also ich bin sozusagen eine Ich-Ag. Ich bin seit Januar 2005 fertig mit meinem Studium und seitdem arbeite ich als Freelancer für einige verschiedene Firmen, je nach Auftragslage. Meine Freundin ist schwanger und wird im April unseren Sohn bekommen. Sie arbeitet im Moment auch noch aber auch nur ab und zu, ohne Vertrag. Wir schreiben beide Rechnungen und führen die Umsatzsteuer weiter. Ich würde nun gerne wissen, wie es bei uns geregelt ist, wenn ich wie gesagt mal soviel und mal soviel verdiene. Dann muss ja eigentlich das monatliche Durchschnittseinkommen als Grundlage zur Berechnung genommen werden für Alg2...Oder wird dann jeden Monat geschaut, was ich den letzten Monat "verdient" habe, da gehen ja auch noch absetzbare Kosten ab. Mir scheint das alles SEHR kompliziert und ich habe keine Ahnung, was die Grundlage zur Berechnung in meinem/unserem Fall ist!
Vielen Dank für die Antworten!
Gruß Uwe
wohnung
Hallo DjTermi
ich hoffe du annst mir helfen!
Kann in meiner wohnung aus psychischen Gründen nicht mehr wohnen bleiben! (mal genauer dazu habe posttraumatische belastungsstörung und Angstörungen) wo ich gerade auch in therapie bin etc! Habe auch ein schreiben vom Arzt das ich nicht in der Wohnung bleiben kann! Nun suche ich eine Wohnung hätte eine in aussicht die kosten liegen bei 192kalt (322 warm) 59m². Habe derzeit eine 40m"²wohnung. Jetz würde ich gerne wissen ob es hier in Nrw /Essen genehmigt werden würde! Würde auf umzugskosten und so verzichten! Wie soll ich am besten vorgehen? Kannst du mir einen rat geben? Danke im Voraus
ich hoffe du annst mir helfen!
Kann in meiner wohnung aus psychischen Gründen nicht mehr wohnen bleiben! (mal genauer dazu habe posttraumatische belastungsstörung und Angstörungen) wo ich gerade auch in therapie bin etc! Habe auch ein schreiben vom Arzt das ich nicht in der Wohnung bleiben kann! Nun suche ich eine Wohnung hätte eine in aussicht die kosten liegen bei 192kalt (322 warm) 59m². Habe derzeit eine 40m"²wohnung. Jetz würde ich gerne wissen ob es hier in Nrw /Essen genehmigt werden würde! Würde auf umzugskosten und so verzichten! Wie soll ich am besten vorgehen? Kannst du mir einen rat geben? Danke im Voraus
Bitte schreibt eure Fragen weiterhin ins Forum, nicht alle hier hin DANKE !!!
PS: Da diese Frage z.b jetzt nun Doppelt beantworten würde, da Du diese ja schon ins Forum geschireben hast !
PS: Da diese Frage z.b jetzt nun Doppelt beantworten würde, da Du diese ja schon ins Forum geschireben hast !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Das ist absolut richtig DJ Termi, bitte nicht Fragen hier einfach an ein Thema anhängen sondern im Forum gesondert stellen.
Viel Dank
Daniel
Viel Dank
Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!