Vorstellen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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DjTermi
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Vorstellen

Beitrag von DjTermi »

Hallo ich bin seid gestern hier im Forum angemeldet.
Warum ?
Ich möchte euch gerne mit Helfen wenn Fragen zu Hartz4 oder ALG I besteht.

Ich Arbeite selbst beim Arbeitsamt in Duisburg, und kann euch deswegen denke ich mal gute Tipps und Ratschläge geben.

Wer bin ich ?
Ich bin 28 Jahre und stehe somit voll im Leben ;)

Nun freue ich mich auf eure Fragen , einige habe ich ja schon zum teil beantworten können.
Daniel81
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Beitrag von Daniel81 »

Hallo DJ Termi,

na den mal Herzlich Willkommen hier bei uns im Forum. Na denn haben wir ja jetzt einen hier, direkt von der Quelle des Geschehens :lol: .
Viel Spass wünsche ich dir.

Daniel
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Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
fatzke
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Beitrag von fatzke »

Hallo!

Ich habe die Frage bereits im Forum gestellt, habe aber noch keine Antwort bekommen, deshalb frage ich Dich einfach direkt...

angenommen ich habe eine Wohnung die zu teuer, also nicht angemessen ist. Diese Kosten werden ja zunächst ein Jahr sowieso übernommen, auch wenn sie nicht angemessen sind. Ich müsste also eine neue Wohnung suchen nach einem Jahr. Nun finde ich aber Arbeit nach diesem Jahr und bin aber einen Monat später wieder arbeitslos! Kann man dann in der Wohnung wieder für ein Jahr wohnen bleiben die ja eigentlich nicht angemessen ist und bekommt man sie wieder ein Jahr lang bezahlt oder wird dann der Zeitraum angerechnet bevor man einen Monat (z.B.) Arbeit hatte oder zählt das wieder neu???

danke schonmal, falls Du eine Antwort weisst...

Gruß Uwe
Daniel81
Beiträge: 288
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Beitrag von Daniel81 »

Hallo Fatzke,


Unangemessen hohe Aufwendungen (Wohnkosten) werden so lange gezahlt, wie es dem ALG II – Bezieher nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Aufwendungen zu senken. In der Regel, so das Gesetz, soll dies aber höchstens für 6 Monate gelten.

Ist eine Senkung der Wohnkosten für den ALG II – Bezieher nicht möglich, weil es auf dem örtlichen Wohnungsmarkt keine Alternativangebote gibt, weil bezahlbare Wohnungen Mangelware sind, werden die tatsächlichen Wohnkosten weitergezahlt.

Auch wenn eine Reduzierung der Wohnkosten zur Zeit oder auf Dauer unzumutbar ist, müssen unangemessen hohe Wohnkosten weiter übernommen werden. Gründe können hier sein: Alter, Krankheit, Schwangerschaft des ALG II – Beziehers selbst oder beispielsweise auch eines Familienmitgliedes.

Die Wohnkosten können gesenkt werden durch Vermietung oder Untervermietung eines Teils der Wohnung. Soweit dies möglich ist, besteht keine Verpflichtung zum Umzug.

Die Wohnkosten können gesenkt werden durch Umzug in eine kleinere und / oder preiswertere Wohnung.
Das Gesetz gibt dem Mieter kein Sonderkündigungsrecht für seine alte Wohnung und kein Recht zum Vertragsbruch. Das bedeutet, Kündigungsfristen sind einzuhalten, je nach Wohndauer bis zu 12 Monaten. Eine Anpassung der Wohnverhältnisse innerhalb der Regelfrist von 6 Monaten ist hier nicht möglich.

http://www.mieter-themen.de/article1486.html

Gruß Daniel
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fatzke
Beiträge: 9
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Beitrag von fatzke »

Danke für die Antwort erstmal!

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich selbständig, bzw. freier Mitarbeiter bin und mal einen Monat Einkommen von z.B. 4000 Euro habe aber im nächsten Monat nur 1000 oder garkein Einkommen habe? Habe ich dann Anspruch auf Alg2 wenn mein restliches Vermögen die angemessenen Grenzen nicht überschreitet? Kann ich dann auch einen Monat Alg2 beantragen und den nächsten wieder keines bekommen? Funtkioniert das so sporadisch? Irgendeine Regelung muss es doch auch für Leute wie mich geben um seine Familie durchbringen zu können...

Gruß Uwe
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Frage ist, hast du eine ICH AG , oder wie muss ich mir das vorstellen ? Bekommst du existenzgründerzuschuss... Es gibt gewisse zuschüsse doch, aber so sponan Dir das hier alles zu erklären, viel zu komleziert !!!

Rufe mal deine Komune oder die Stelle an, wer bei euch zu ständig ist.
Schriftlich bzw so spontan kann man da keine Auskunft zu geben, viel zu komleziert. Aber ich sage vorab, wenn Du im Monat 1000,-€ mal "NUR" verdienst ist es im Regelsatz ( weiss nicht ´wieviele Kinder Du hast )
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
fatzke
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Beitrag von fatzke »

Hallo,

also ich bin sozusagen eine Ich-Ag. Ich bin seit Januar 2005 fertig mit meinem Studium und seitdem arbeite ich als Freelancer für einige verschiedene Firmen, je nach Auftragslage. Meine Freundin ist schwanger und wird im April unseren Sohn bekommen. Sie arbeitet im Moment auch noch aber auch nur ab und zu, ohne Vertrag. Wir schreiben beide Rechnungen und führen die Umsatzsteuer weiter. Ich würde nun gerne wissen, wie es bei uns geregelt ist, wenn ich wie gesagt mal soviel und mal soviel verdiene. Dann muss ja eigentlich das monatliche Durchschnittseinkommen als Grundlage zur Berechnung genommen werden für Alg2...Oder wird dann jeden Monat geschaut, was ich den letzten Monat "verdient" habe, da gehen ja auch noch absetzbare Kosten ab. Mir scheint das alles SEHR kompliziert und ich habe keine Ahnung, was die Grundlage zur Berechnung in meinem/unserem Fall ist!

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß Uwe
fatzke
Beiträge: 9
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Beitrag von fatzke »

Mir ist noch etwas eingefallen: Ich benötige auch ein Arbeitszimmer, da ich oft auch Arbeiten von zuhause aus erledigen kann/muss. In dem Fall habe ich hoffentlich auch einen Bedarf von 4 Zimmern anstatt der 3, die für eine 3 köpfige Familie vorgesehen sind...oder?

Gruß Uwe
Suzi21
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Registriert: 02.02.2006 12:23

wohnung

Beitrag von Suzi21 »

Hallo DjTermi

ich hoffe du annst mir helfen!
Kann in meiner wohnung aus psychischen Gründen nicht mehr wohnen bleiben! (mal genauer dazu habe posttraumatische belastungsstörung und Angstörungen) wo ich gerade auch in therapie bin etc! Habe auch ein schreiben vom Arzt das ich nicht in der Wohnung bleiben kann! Nun suche ich eine Wohnung hätte eine in aussicht die kosten liegen bei 192kalt (322 warm) 59m². Habe derzeit eine 40m"²wohnung. Jetz würde ich gerne wissen ob es hier in Nrw /Essen genehmigt werden würde! Würde auf umzugskosten und so verzichten! Wie soll ich am besten vorgehen? Kannst du mir einen rat geben? Danke im Voraus
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Bitte schreibt eure Fragen weiterhin ins Forum, nicht alle hier hin :P :P :P DANKE !!!

PS: Da diese Frage z.b jetzt nun Doppelt beantworten würde, da Du diese ja schon ins Forum geschireben hast !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Daniel81
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Beitrag von Daniel81 »

Das ist absolut richtig DJ Termi, bitte nicht Fragen hier einfach an ein Thema anhängen sondern im Forum gesondert stellen.

Viel Dank
Daniel
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