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Kein andere ausweg auser eigene Wohnung
Verfasst: 02.02.2006 21:55
von Grzes_1
Wie ist es wenn ein Jugendlicher (19 Jahre Harz4 EMpfänger) nur Probeleme zuhause mit den Eltern hat, es auch zu Handgreiflichkeiten kommt.
Jedoch kein Amt weder Jugendamt noch Arbeitsamt enie eigene Wohnung mit finazieren würden.
Arbeitsamt sagt dann es muss ein Zettel vom Jugendamt her wo steht das das nicht möglich ist, das Jugendamt sagt so einen Zettel schreiben wir nicht das noch Harz 4 die Wohnung mit der Warmmiete tragen muss.
Im internet findet man auch keine Richtlinien worauf man sich berufen kann oder den Harz4 Berater hinweisen kann
Danke schon mal
Gruß Grzes
Verfasst: 02.02.2006 23:51
von Gast
Eine Möglichkeite wäre, sich an einen Psychiater oder eine der zahlreichen Lebensberatungsstellen, z.B. der AWO/Caritas/Diakonie zu wenden.
Mit einem entsprechenden psychologischem Gutachten geht es dann leichter.
Verfasst: 17.02.2006 18:45
von natschy
ich habe eine frage ich bin 18 und zwar ich bin schwanger und muss noch alg 2 beantragen was steht mir zu ich wohn noch bei meinen eltern steht mir eine wohnung zu denn die wohnung ist zu klein bitte um antworte
Edit: Bitte einen Beitrag nur einmal, nicht fünfmal einstellen. Danke.
Ralf Hagelstein
Verfasst: 17.02.2006 19:44
von DjTermi
Das ist so nicht gesagt, was machen deine Eltern denn ? Was ist mit den Vater , zieht er mit ? Ab heute gibt es auch neue Gesätze wo das alles nicht leichter geworden ist. Aber vorab beantworte die fragen erst mal.
Verfasst: 19.02.2006 22:57
von natschy
meine mutter ist arbeitslos und mein vater arbeitet ich hab nur ein kleines zimmer der vater ist jünger als ich er zieht nicht mit würde mir denn eine wohnung zustehen und geld wie soll ich das denn machen

Verfasst: 20.02.2006 00:09
von Gast
natschy hat geschrieben:meine mutter ist arbeitslos und mein vater arbeitet ich hab nur ein kleines zimmer der vater ist jünger als ich er zieht nicht mit würde mir denn eine wohnung zustehen und geld wie soll ich das denn machen

Dir kann ich nur den Tipp geben, einen Anwalt zur Beratung hinzuzuziehen.
Beratungsschein erhälst Du beim Amtsgericht.
Re: Kein andere ausweg auser eigene Wohnung
Verfasst: 21.02.2006 18:15
von natschy
wieso anwalt ich habe gefragt ob mich anspruch auf alg 2 habe und ob mir eine wohnung zu stehen würde
Verfasst: 21.02.2006 18:20
von Gast
Wegen der neuen Rechtslage seit diesem Monat, wird es ohne Anwalt möglicherweise haarig.
Wir können und dürfen Dir hier nicht einfach mit ja oder nein antworten.
Verfasst: 21.02.2006 19:59
von natschy
ok wird ich ja sehen aber gibt es keinen anderen weg ausser der anwalt die müssen mich doch unterstützen oder wovon soll ich mein kind ernähren und leben
Verfasst: 23.02.2006 05:28
von Hartzjäger
ich denke mal wenn jemand sich nicht mal selber ernähren kann und nicht weiss woher und ober er geld bekommt regelt man die sache wohl kaum mit einem anwalt.
rechtslage ist hier nicht mehr jugendlicher hartz 4 empfänger sondern alleinerziehende mutter, und wenn der platz bei den eltern nicht gegeben ist und diese auch keine unterhaltszahlungengen leisten können steht dem mädel eine wohnung zu.wenn nach dem antrag beim amt eine ablehnung kommen sollte dann widerspruch einlegen, und sollte dieser abgelehnt werden dann kommen anwälte ins spiel, denn erstmal die kostengünstigeren sachen probieren bevor man geld für einen anwalt verschleudert.
nichts gegen sie persönlich herr hagelstein, nur hier in berlin kommt immer noch schnauze und persönlicher kontakt vor gerichtssäalen.in anderen regionen wird anscheinend nur noch mit anwälten gearbeitet, kein wunder das soviele verbrecher frei sind wenn wir die gerichte nur noch beschäftigen.
Verfasst: 23.02.2006 11:04
von DjTermi
Was verdient dein Vater denn ?
PS:
ok wird ich ja sehen aber gibt es keinen anderen weg ausser der anwalt die müssen mich doch unterstützen oder wovon soll ich mein kind ernähren und leben
Sowas überlegt man sich vorher , oder ?Nur mal so gefragt das nicht böse gemeint ist !
Verfasst: 24.02.2006 12:11
von natschy
mein vater verdint grade mal die miete und die nebenkosten also wir leben nur von meiner mutters abeitslosen geld die können mich ja schon kaum ernähren also hab ich ja wohl anspruch auf geld usw
Verfasst: 24.02.2006 12:26
von DjTermi
Dann gehe doch zu deiner ARGE oder Kommune und hole Dir ein Antrag auf ALG II.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, § 19 SGB II.
Soweit der Arbeitslosengeld II-Bezieher zuvor Arbeitslosengeld bezogen hat, erhält er für maximal 2 Jahre einen monatlichen, befristeten Zuschlag. Der Zuschlag beträgt im 1. Jahr maximal 160 Euro, bei Partnern 320 Euro, pro minderjährigem Kind 60 Euro.
Im 2. Jahr wird der Zuschlag um 50 % vermindert.
Höhe des Arbeitslosengeld II / des Sozialgeldes
Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II beträgt für alleinstehende und alleinerziehende Personen monatlich:
– 345 Euro (alte Bundesländer),
– 331 Euro (neue Bundesländer).
Für Partner ab dem 19. Lebensjahr beträgt die Regelleistung monatlich:
– 311 Euro (alte Länder),
– 298 Euro (neue Länder).
Das Sozialgeld für Kinder bis 14 Jahre beträgt monatlich:
– 207 Euro (alte Länder),
– 199 Euro (neue Länder).
Für Kinder von 15 - 18 Jahren:
– 276 Euro (alte Länder),
– 265 Euro (neue Länder).
Verfasst: 26.02.2006 23:03
von natschy
ok ich werd mich jetzt mal an das amt wenden mal sehen was da raus kommst
