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Hartz IV, Wohngeld, schwerbehindert
Verfasst: 02.02.2006 19:42
von Hamburger
Moin,
ich muss demnächst einen Hartz IV Antrag ausfüllen, wie hoch darf die Miete sein. Ich bin lebe in einem Single- Haushalt und bin schwerbehindert. Mein Wohnort hat einen Mietspiegel Stufe 6. Wie hoch dürfen die Nebenkosten sein ?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank
Verfasst: 02.02.2006 20:51
von Gast
Falls Ihr Nickname zutrifft, hilft Ihnen sicherlich folgender Hinweis weiter:
infoline - Informationen und Vorschriften zum Sozialhilferecht in Hamburg
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/beh ... start.html
PS: Ich lese gerade Sie wohnen in Mietstufe 6 nach dem Wohngeldgesetz.
Das ist leider nicht Hamburg und obiger Hinweis nützt Ihnen nichts.
Um Ihnen einen korrekten Hinweis geben zu können, ist die Nennung Ihres tatsächlichen Wohnortes nötig.
Verfasst: 03.02.2006 01:32
von Hamburger
Moin,
erstmal vielen Dank für ihre Antwort.
Ich wohne nicht direkt in Hamburg sondern am Stadtrand in Norderstedt was zu Schleswig- Holstein zählt.
Verfasst: 03.02.2006 01:55
von Gast
@ Hamburger
Die für Sie zuständige Stelle ist:
Agentur für Arbeit Elmshorn
Bauerweg 23
25335 Elmshorn
Telefon: (04121)480-0
Fax: (04121)480-500
Email:
elmshorn@arbeitsagentur.de
Von dort können Sie entsprechende Angaben anfordern, wie hoch Ihre Miete sein soll.
Die Antwort muß aber nicht unbedingt bedeuten, daß das, was sein soll, auch sein muß.
Verfasst: 10.02.2006 01:27
von Hamburger
Moin,
ich habe nochmal ein paar Fragen.
Ich war heute auf dem Amt und habe mein ALG II Antrag abgeholt, komisch fand ich das ich erst in 2 Wochen einen Termin bekommen habe um den von mir ausgefüllten Antrag mit meinem Sachbearbeiter durchzugehen. Wieso kann ich den nicht Anfang nächster Woche einfach abgeben, geht doch schneller. Oder wollen die das der Antrag beim ersten Mal "vernünftig" ausgefüllt wird und ergänzen dies dann beim Termin gegebenfalls mit mir ?
So jetzt zu meinen Fragen.
Mehrbedarf
Wie Sie ja bereits wissen bin ich schwerbehindert und weiß nicht ob ich Anspruch darauf habe.
Da steht folgendes aus dem ich nicht schlau werde:
Behinderte Menschen, die bestimmte Leistungen nach SGB IX erhalten: 35 Prozent
Was ist mit den Leistungen nach SGB IX gemeint, das ich z.B. einen Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt bekommen habe (wird dies bei der Arge als Leistung definiert)
Mehrbedarf Teil 2
Ich bin aufgrund meiner Erkrankung (nicht genau geklärtes Syndrom) stark unterernährt und brauche deshalb Vollkost
Habe ich Chancen das auch dies anerkannt wird, ich habe in dem Zusatzantrag den der Arzt ausfüllen muss nur bereits bekannte Krankheiten gefunden.
Kontoauszüge
Muss ich der Arge erklären warum ich in den letzten Wochen Wem, warum Geld bezahlt habe ?
Nebenkosten
Könnten Sie mir vielleicht nochmal ne Orientierung geben wie hoch die Nebenksoten im Monat bei einem Single Haushalt sein dürfen ? (vielleicht denken die bei der Arge, wieso fragt der sowas deswegen wollte ich nicht fragen)
Reicht das wenn mein Vermieter alle Nebenkosten zusammen pauschaliert ?
Eine Betriebskostenabrechnung kann ich auch nicht nachweisen, ist das schlimm ?
Schon mal vielen Dank im Vorraus
Gruß
Verfasst: 10.02.2006 14:25
von Gast
Zu 1: Schwerbehinderte sollen einen eigenen Ansprechpartner in der Arge haben. Erkundigen Sie sich in Ihrer Arge.
Zu 2: Fragen Sie ihren Arzt, er müßte ihnen per Atest behilflich sein können.
Die Sozialgerichte haben bisher bei Mehrbedarfen im Krankheitsfall zugunsten der Antragsteller entschieden.
Zu 3: Beim Erstantrag reicht ein Kontoauszug mit dem Monatssaldo.
Zu 4: Einen Nebenkostenspiegel, erstellt vom Deutschen Mieterbund,
können Sie hier einsehen:
http://www.deutscher-mieterbund.de/pres ... _01_1.html
Zu 5: Sie brauchen der Behörde nur nachweisen, wieviel Sie aktuell für Ihre Wohnung aufwenden.
Netto-Kaltmiete
Betriebskosten
Heizung
Warmwasserbereitung über Heizungsanlage oder elektrisch,
wichtig wegen Abschlag
Viel Erfolg!
Verfasst: 10.02.2006 22:10
von Hamburger
Vielen Dank für Ihre Antwort !
Gruß
Hamburger